Die Pressemitteilung "'Wild West' im Vertrieb durchgesetzt" thematisiert ein Urteil des OLG Düsseldorf (I-20 U 89 09) und stellt mögliche Auswirkungen auf Software-Anwender aus der Sicht von susensoftware dar. Gewisse Äußerungen dieser Pressemitteilung dürfen so nicht mehr getätigt werden. Insbesondere geht es dabei um die beiden Aussagen
"SAP hat sich vor dem OLG das Recht erstritten, im Dialog mit den Kunden nur die eigene Rechtsauffassung als bestehende Rechtslage darzustellen. Anwender müssen bei Aussagen und Stellungnahmen von SAP nun noch vorsichtiger sein. Fachanwälte können dabei helfen, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen"
und
"Nun hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass SAP im direkten Dialog mit den Anwendern nicht dazu gezwungen ist, Objektivität zu wahren; Aussagen, die wie eine Darstellung juristischer Tatsachen aussehen, bleiben manchmal Meinungsäußerungen. Somit kann die SAP ihre subjektive Auffassung verkünden und diese als bestehende Rechtslage darstellen - die Überprüfung der Aussage obliegt allein dem Kunden. "Für den Kunden bedeutet dies, dass er sich nicht auf das Wort von SAP verlassen kann", erklärt Susen. "Gerade der IT-Leiter leidet darunter, dass Softwarehersteller Anwender mit ihren teils abstrusen Aussagen verunsichern. Jetzt hat SAP auch die richterliche Erlaubnis, dies ungestraft zu tun."
Bitte sehen Sie daher von einer Veröffentlichung und Weiterverbreitung der Pressemitteilung "'Wild West' im Vertrieb durchgesetzt" ab.