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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Germany http://www.stiftung-ear.de
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stiftung ear lässt erste Organisationen für Herstellerverantwortung zu

(PresseBox) (Nürnberg, )
In den vergangenen Tagen hat die stiftung ear die ersten Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs) nach dem neuen Batterierechts-Durchführungsgesetz (BattDG) zugelassen. Die zugelassenen OfHs werden in einem öffentlichen Verzeichnis geführt. Die Zulassung der OfHs ist ein wichtiger Schritt für die Hersteller von Batterien. Denn diese müssen bis spätestens 15. Januar 2026 ihre Batteriemengen bei einer OfH beteiligen. Tun sie dies nicht, verlieren auch bereits registrierte Hersteller ihre Registrierungen und unterliegen damit wieder einem Vertriebsverbot in Deutschland.

„Wir sind guter Dinge, dass in den kommenden Tagen weitere OfHs die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und zugelassen werden können.“, so Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der Stiftung. Für Hersteller, deren "Wunsch-OfH" eventuell kurz vor der Zulassung steht, bietet die ear zusätzlich eine Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen. So können die erforderlichen Schritte schon vor der Zulassung der OfH vorgenommen werden.

Alle Unternehmen, die einen Antrag auf Zulassung einer OfH gestellt haben, erhalten von der ear bereits vor der Zulassung ihre sogenannte OfH-PIN. Diese kann auch schon vorab an Kunden weitergegeben werden, zu denen eventuell bereits eine vertragliche Beziehung besteht. Diese Kunden bzw. ihre Dienstleister können sich damit im ear-Portal bereits einer OfH zuordnen und ihre Beteiligungsmengen eintragen. Dies ist vor allem auch eine wichtige Möglichkeit für die Dienstleister der Hersteller, die teilweise viele Kundendaten einpflegen müssen. Sobald die "Wunsch-OfH" zugelassen ist, ist die Registrierung des Herstellers unmittelbar sichergestellt.

In Bezug auf die gesetzliche Frist vom 15. Januar 2026 soll es den Herstellern und ihren Dienstleistern so ermöglicht werden, möglichst viele der erforderlichen Schritte noch vor den anstehenden Weihnachtstagen zu erledigen.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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