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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Germany http://www.stiftung-ear.de
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Heute geht’s los: „Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“

Deutschland sammelt vom 6.–19. Oktober E-Schrott – für eine starke und funktionierende Kreislaufwirtschaft.

(PresseBox) (Nürnberg, )
Heute starten die Aktionswochen „Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“. Vom 6. bis 19. Oktober engagieren sich bundesweit mehr als 150 Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Initiativen mit Sammelaktionen, Reparaturangeboten und Informationsformaten – rund um den International E-Waste Day am 14. Oktober 2025.

Warum das wichtig ist?

Elektroschrott ist weltweit der am schnellsten wachsende Abfallstrom. Millionen ausgedienter Geräte liegen ungenutzt in Schubladen oder landen in der falschen Tonne und gehen der Kreislaufwirtschaft verloren. Ziel der Aktionswochen ist es, mehr Menschen zur korrekten Rückgabe zu motivieren.

Starke Partner

Neu dabei ist MediaMarktSaturn. Alle Filialen sind im bundesweiten E-Schrott-Rückgabefinder gelistet und erleichtern die Abgabe im Handel. Ebenfalls an Bord: das Netzwerk Reparatur-Initiativen mit über 1.700 lokalen Gruppen. Gemeinsam mit den Aktionswochen verbindet es Reparatur und Rückgabe.

Mitmachen leicht gemacht

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) stellt einen kosten- und lizenzfreien Kommunikationskoffer zur Verfügung - mit Flyern, Plakaten, Social-Media-Vorlagen, Best-Practice-Beispielen und fertigen Pressetexten. Die Unterlagen stehen unter e-schrott-aktionswochen.org zum Download bereit.

E-Schrott ist ein Schatz voller wertvoller Rohstoffe – wenn er richtig abgegeben wird. Mit den Aktionswochen zeigen wir, wie einfach Mitmachen sein kann. Jede Kommune, jedes Unternehmen und jeder Mensch, der sich beteiligt, leistet einen wichtigen Beitrag für Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft.“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand stiftung ear.

Nach den Aktionswochen ist vor den Aktionswochen

Die nächste Partneraktion findet im März 2026 rund um den Global Recycling Day statt. Interessierte Gemeinden, Städte und Unternehmen sind herzlich eingeladen, sich anzumelden und an den Aktionswochen teilzunehmen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an kontakt@e-schrott-entsorgen.org.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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