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SOU AG

EuGH-Urteil: Arbeitszeiterfassung ab Herbst 2022 für alle Unternehmen Pflicht?

Hintergrundinformationen und Umsetzungsmöglichkeiten mit ERP-Hersteller SOU AG

(PresseBox) (Schwetzingen, )
Bereits am 14.05.2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung getroffen, dass Unternehmen europäischer Mitgliedsstaaten in Zukunft dazu verpflichtet sind, alle Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren. SOU, einer der führenden ERP-Hersteller für betriebswirtschaftliche Standardsoftware, löst die Herausforderung in Sachen Zeitwirtschaft bereits seit Jahren effektiv für alle Kunden.

Derzeit ist vom Gesetzgeber noch nicht veröffentlicht, dass für Unternehmen in Deutschlang eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehen wird. D.h., es gelten die alt bekannten Reglungen gem. Arbeitsrecht, welche die Dokumentation von Mehrarbeit (z.B. Überstunden, Arbeit an Sonn- und Feiertagen etc.) vorschreibt. Allerdings gibt es bereits einen Gesetzesentwurf, der eine Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht für deutsche Unternehmen vorsieht.

SOU bietet seinen Kunden bereits seit Jahren ein Modul zur Abbildung einer vollumfänglichen Zeitwirtschaft an. Zeit ist Geld – die Zeitwirtschaft spielt unabhängig von gesetzlichen Vorschriften oft eine zentrale Rolle in vielen Unternehmen.

In die eigene ERP-Lösung sou.matrixx integriert, bietet die Zeitwirtschaft sou·matrixx_TIME viele Vorteile für jeden Kunden. Z.B. die Optimierung aller relevanten Zeiterfassungsprozesse, die Vereinfachung und Automatisierung in der Personalzeit- und Betriebsdatenerfassung oder auch in der automatischen Reglung von Zutrittsberechtigungen für Bürogebäude und Produktionsstätten.

Erfahren Sie in folgendem Artikel, was mit einer Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung auf Ihr Unternehmen zukommt und wie SOU die Herausforderung mit der Zeitwirtschaft sou.matrixx_TIME schnell und unkompliziert für Sie lösen wird.

Grundgedanke zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung aus Sicht des EuGHs
Im Falle einer arbeitsgerichtlich anstehenden Entscheidung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Streitfall zu Arbeitszeiten bislang nur bedingt belastbaren Beweise vorhalten. Der EuGH sieht dies aber gem. Urteil als notwendig an, um die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Regelungen überhaupt kontrollieren und auf dieser Basis beurteilen zu können. Überdies verfolgt der EuGH den Ansatz, mit einer Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich besser garantieren zu können.

Umsetzungstheorien zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung
Eine explizite Äußerung, in welcher Form die Arbeitszeiterfassung erfolgen muss, hat der EuGH nicht definiert. Darüber werden die einzelnen Mitgliedsstaaten entscheiden. D.h., dass nach aktuellem Stand jedes System – also auch Papier und Stift – eingesetzt werden kann, welches Arbeitszeiten erfasst und dokumentiert. Evtl. ist auf Basis des EuGH-Urteils zu erwarten, dass das eingesetzte System manipulationssicher funktionieren muss und eine Beweissicherungsfunktion besitzt.

Sind Bußgelder zu erwarten?
Es wird darüber diskutiert, den Ordnungswidrigkeitstatbestand gem. § 16 Abs. 1 Nr. 17 AÜG zu erweitern. Verstöße würden dann zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die i.d.R. mit einem Bußgeld durch die zuständige Aufsichtsbehörde geahndet wird.

Heute schon an morgen denken – Ihre Vorteile der (digitalen) Zeiterfassung auf einen Blick
Die Zeiterfassung nimmt in vielen Unternehmen im Punkto Prozessoptimierung und Digitalisierung bereits seit Jahren eine tragende Rolle ein. Egal, ob KMU, Mittelstand oder Konzern, sind die Vorteile klar auf Ihrer Seite:
  • Reduktion von Aufwänden und doppelter Datenpflege in Ihrer Personalabteilung
  • Mehr Transparenz über alle relevanten Zeiterfassungsprozesse von der Personalzeiterfassung über die Betriebsdatenerfassung bis zum Zutrittsmanagement
  • Arbeitnehmerbindung durch gestärktes Vertrauen auf beiden Seiten
  • Nachhaltige Kostenkontrolle Ihrer Produktion und Projekte durch Rückmeldung von Fertigungs-/Projektzeiten
  • Steigerung der Produktivität
  • Weiteres Optimierungspotenzial durch automatische Auswertungen erkenn und umsetzen
  • Bei Inkrafttreten der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung: Sie haben bereits alles, was Sie benötigen
sou.matrixx_TIME – der ideale Einstig für Ihre Zeitwirtschaft
sou.matrixx_TIME erfüllt alle bereits genannten Vorteile schnell, unkompliziert und selbst aus aktueller Sicht der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung rechtskonform. Als modulares Komplettsystem stellen Sie sich Ihre Zeitwirtschaft aus folgenden Modulen individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten zusammen:
  • Personalzeiterfassung (PZE)
  • Betriebsdatenerfassung (BDE)
  • Projektzeiterfassung
  • Zutrittskontrolle
  • Employee Self Service u.v.m.
Sie haben Interesse an der Zeitwirtschaft sou.matrixx_TIME?
Sprechen Sie uns für die Einführung Ihrer optimalen Zeitwirtschaft an. Gerne beraten wir Sie auch in Kombination mit der Einführung unserer ERP-Lösung sou.matrixx. Wir unterstützen Sie schnell, kompetent und unkompliziert. Über Ihre persönliche Anfrage freuen wir uns unter +49 (6202) 2784-71 oder info@sou.de . Weitere Informationen finden Sie unter https://sou.de/

SOU AG

Die SOU AG ist einer der führenden Anbieter von betriebswirtschaftlicher Standardsoftware (ERP) für mittelständische Unternehmen aus der Fertigungsindustrie mit Standorten in Schwetzingen und Dresden. Auch als produktneutraler IT-Dienstleister hat sich SOU national wie international einen Namen gemacht. Neben über 350 mittelständischen Unternehmen unterschiedlicher Branchen gehören auch DAX-notierte Konzerne zu den Kunden von SOU.
SOU hilft Kunden mit seiner ERP-Lösung sou·matrixx den Vorsprung im Wettbewerb zu halten und weiter auszubauen. Auch für die Themen der kommenden Generationen ist SOU bestens aufgestellt und bietet zukunftsorientierte Lösungen, wie beispielsweise Cloud, für das globale und mobile Business mit innovativen Funktionen.

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