Ein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt vor, dass die Überprüfung und der Nachweis der Fahrerlaubnis zweimal jährlich durch Einsichtnahme und Dokumentation des Original-Führerscheins bei gewerblichen Fuhrpark-betreibern erfolgen muss (vgl. BGH VRS 34, 354).
Der Einsatz der RFID-Technologie ermöglicht es dieser Notwendigkeit einfach und wirtschaftlich nachzukommen. Zusätzlich kann die RFID-Technologie auch für weitere Abläufe im Unternehmen, z.B. Fahreranmeldung usw., verwendet werden.
Die RFID-Führerscheinlabel von smart-TEC haben eine fälschungssichere Seriennummer im Chip. Diese ist weltweit einmalig und kann für die eindeutige Identifikation und Zuordnung zum Inhaber eingesetzt werden. Nach Aufbringung und kurzer Einwirkzeit des smart-LABEL auf den Führerschein tritt der Manipulationsschutz unmittelbar in Kraft. Unerlaubtes Ablösen führt in der Regel zur vollständigen Zerstörung des RFID-Labels und Verlust der RFID Funktionalität. Ein Missbrauch durch Entfernen des RFID-Führerscheinlabels, z.B. bei Fahrverbot oder Entzug, ist somit ausgeschlossen.
Bei Bedarf kann der zusätzliche Speicherplatz auf dem Chip für weiterführende Anwendungen genutzt werden. Dieser Speicher kann mit kundenindividuellen Information beschrieben werden.
smart-LABEL "Führerscheinlabel" Produkteigenschaften:
- Kleines Format - alle Informationen des Führescheins bleiben lesbar
- Manipulationsschutz durch Zerstörfunktion infolge eines Spezialklebstoffs
- Fälschungssicherheit durch weltweit einmalige Seriennummer im Chip
- Kundenindividueller Speicher nutzbar
- Sichere Haftung auf alten und neuen Führerscheindokumenten
- Automatisierung der gesetzlichen Kontrolle
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