„Mit dem Ergebnis können wir und auch unsere Kunden sehr zufrieden sein. Es beweist die Effizienz unserer Entwicklungs- und Produktionsprozesse bei Wahrung höchstmöglicher Qualitätsstandards“, freut sich Jürgen Westphal, Technical Director bei Sensus Metering Systems in Ludwigshafen. „Dank des Zertifikats fallen zudem aufwendige Zulassungsverfahren in den einzelnen Absatzmärkten komplett weg.“ Dies gilt vor allem für Wärmezähler. Bisher gab es für sie nur nationale Zulassungen, d. h. sie mussten in jedem europäischen Land neu anerkannt werden. Der administrative Aufwand kostete Zeit und Geld. Mit der Baumuster- bzw. Entwurfsprüfbescheinigung nach dem Anhang MI-004 (für Wärmezähler) wird das Produkt für alle EU-Staaten zugelassen.
Alle metrologischen Klassen
Die Wasserzähler betreffend, wurden bisher gemäß der EG-Richtlinie 75/33/EWG europaweit nur die metrologischen Klassen A-C berücksichtigt. Wer in Großbritannien höherwertige Zähler der metrologischen Klasse D verkaufen wollte, musste sich von der englischen Behörde (NWML) auditieren und zertifizieren lassen. Mit der MID können die Messbereiche nun gerätespezifisch festgelegt werden. „Wir als Hersteller haben so die Möglichkeit, die hochwertige Performance unserer Messgeräte deutlicher herauszustellen und uns klarer von unseren Wettbewerbern abzugrenzen“, erklärt Westphal.
Bei dem Modul H1 handelt es sich um ein vollkommenes Konformitätsbewertungsverfahren, das von der Entwicklung der Zähler über die Fertigungsprozesse bis zur Endprüfung alles umfasst und zertifiziert. Das Modul D ist ein Teil-Konformitätsbewertungsverfahren und hat die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems für das Fertigungsverfahren und der Endprüfung zum Inhalt. Es muss mit Modul B – der Baumusterprüfung – kombiniert werden.
Seit Jahren aktiv in der Branche
Die Zertifizierung als eines der ersten Unternehmen europaweit kommt nicht von ungefähr. Sensus ist seit Jahren in verschiedenen deutschen und europäischen Gremien innerhalb der Branche aktiv. „Durch die intensiven und detaillierten Kenntnisse konnten wir uns schon relativ früh mit den Anforderungen der neuen Messgeräterichtlinie vertraut machen“, so Westphal.
Die Europäische Messgeräterichtlinie wurde am 30.04.2004 im Amtsblatt L135 der europäischen Union als Richtlinie 2004/22/EG veröffentlicht und trat damit in Kraft. Ihre Anwendung durch die Mitgliedsstaaten der europäischen Union erfolgte am 30.10.2006 mit einer 10 jährigen Übergangsfrist für bisher zur Eichung zugelassene Messgeräte.