Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 751158

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Germany http://www.schutt-waetke.de
Contact Mr Thomas Waetke +49 721 120500
Company logo of Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Teure Betriebsfeste: Vorstände müssen Kosten erstatten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Zwei Vorstände einer Krankenkasse müssen für verschwenderische Ausgaben für zwei Betriebsfeste mit ihrem Privatvermögen geradestehen.

Das Bundesversicherungsamt hatte die Novitas BKK angewiesen, ihre Vorstände in Regress zu nehmen, da diese gegen das Gebot der Sparsamkeit verstoßen hätten: Zwei Betriebsfeste hätten insgesamt ca. 75.000 Euro gekostet.

Nachdem das Bundessozialgericht das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Landessozialgerichts NRW verworfen hatte, muss nun die Krankenkasse auf dem Regressweg gegen ihre eigene Vorstände vorgehen.

Die Krankenkasse hatte sich mit dem Argument verteidigen wollen, dass es sich nicht um „Sausen“ gehandelt habe, sondern um Veranstaltungen mit dem Ziel, das Zusammenwachsen zweier Belegschaften nach einer Fusion zu fördern. Da man insgesamt 400 Beschäftigte habe, seien die Kosten auch entsprechend hoch ausgefallen.

Der Vorstand der Krankenkasse habe seine Pflicht aus seinem Dienstvertrag verletzt, so das Gericht: Zu den Hauptaufgaben des hauptamtlichen Vorstands gehört die ordnungsgemäße Verwaltung des Versicherungsträgers. Ihn trifft damit u.a. die Pflicht, die ihm obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (siehe § 69 Absatz 2 SGB IV) zu erfüllen, und damit auch Ausgaben zu verhindern, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.

Ein maßgebliches Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist die Aufrechterhaltung der Verwaltung. Das bedeutet: Gemessen an diesen Kriterien ist ein Zuschuss zur Förderung der Betriebsgemeinschaft nur wirtschaftlich, wenn er im Rahmen des Notwendigen die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechterhielte. Nur, wenn also die Betriebsfeste zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung notwendig gewesen wären, wären die Kosten rechtmäßig gewesen. Das konnte das Gericht hier aber nicht erkennen.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:

Dieser Fall betrifft speziell die Krankenkassen; der Geschäftsführer eines Unternehmens, das nicht unter das Sozialgesetzbuch (SGB) fällt, darf aber auch nicht mit Geld um sich schmeißen, nur um seine Beschäftigten zu bespaßen: Anforderungen an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit können sich auch aus anderen Rechtsgrundlagen ergeben, sei es bspw. nur aus dem Arbeitsvertrag.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.