Konkret seien Mitarbeiter des Veranstalters und der Stadt Duisburg beschuldigt, das Ermittlungsverfahren gegen einen leitenden Polizeibeamten würde eingestellt werden; die genauen Gründe dafür sind nicht bekannt. Opfervertreter bemängeln die lange Dauer des Verfahrens und haben mit Verwunderung auf den Umstand reagiert, dass keine Polizeibeamten unter den Beschuldigten seien.
Würde nun tatsächlich die Anklageschrift bei Gericht eingereicht, muss das Strafgericht prüfen, ob es die Anklage annimmt und damit das Verfahren eröffnet. Erst dann beginnen formal die Strafverfahren. Zu vermuten ist, dass sich dem Strafverfahren eine Vielzahl von Nebenklägern anschließen wird, so dass sich die Justiz bereits auf einen Mammutprozess vorbereitet.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq