Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 409666

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Germany http://www.schutt-waetke.de
Contact Mr Timo Schutt +49 721 120500
Company logo of Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

BGH: Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften ist nicht ordnungsgemäß.

Der achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften („Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“, „finanzierte Geschäfte“) die Widerrufsfrist nicht in Gang setzt.

(PresseBox) (Karlsruhe - Durlach, )
Der Kläger verlangte Rückerstattung des Kaufpreises für einen am 26.01.2007 im Internet bestellten, am 14.02.2007 gelieferten Computer. Der Warenlieferung war eine Widerrufsbelehrung beigefügt, die zwar mit „Widerrufsrecht“ betitelt war, jedoch keine Zwischenüberschriften („Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“, „finanzierte Geschäfte“) enthielt. Der Käufer stützte seinen Anspruch unter anderem darauf, dass er mit Anwaltsschreiben vom 30.07.2007 den Kaufvertrag wirksam widerrufen habe. Hiergegen wandte sich die Beklagte mit dem Hinweis, dass die Widerrufsbelehrung inhaltlich dem Muster in der seinerzeit geltenden Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV entsprochen habe und daher die zweiwöchige Widerrufsfrist bereits abgelaufen gewesen sei.

Der BGH hat nun entschieden, dass die verwendete Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften („Widerrufsrecht“, „Widerrufsfolgen“, „finanzierte Geschäfte“) zum einen nicht der Musterwiderrufsbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 11.06.2010 geltenden Fassung entspricht und zum anderen nicht deutlich i.S.d. § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. ist.

Das Gericht kam dabei zu dem Schluss, dass für den Verbraucher nicht erkennbar sei, dass in der Belehrung auch Informationen zu den Widerrufsfolgen enthalten sind. So werde verschleiert, dass nicht nur ein Widerrufsrecht bestehe, sondern bei dessen Ausübung auch erhebliche Pflichten zu beachten sind. Außerdem richte sich die Widerrufsbelehrung nicht konkret an den Adressaten („Sie“) sondern lediglich abstrakt an den „Verbraucher“, ohne den Rechtsbegriff „Verbraucher“ zu erläutern. Schließlich weiche die Widerrufsbelehrung im Format und insbesondere der Schriftgröße so erheblich vom Muster ab, dass sie für einen durchschnittlichen Verbraucher kaum lesbar sei, weil die Schrift extrem klein sei und jegliche Untergliederung des Textes fehle. Es könne daher keine Rede davon sein, dass die Widerrufsbelehrung insgesamt der Musterbelehrung entspreche.

Daher war die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß und hat die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht ausgelöst, so dass der Vertrag auch noch mehr als fünf Monate nach der Lieferung der Ware wirksam widerrufen werden konnte.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10)


Fazit:

Auch nach der umfassenden Reform der Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht zum 11.06.2010 ist diese Entscheidung nachhaltig zu beachten. Das in das EGBGB aufgenommene Muster entspricht den gesetzlich normierten Deutlichkeitsanforderungen. Jede Abweichung, gleich ob inhaltlich oder in der äußeren Darstellung birgt das Risiko, dass die verwendete Belehrung nicht dem Muster entspricht und daher nicht ordnungsgemäß ist.

Zur Vielzahl von Entscheidungen über Widerrufsbelehrungen sei außerdem lediglich beispielhaft auf die aktuell auf unserer Homepage www.schutt-waetke.de besprochenen Urteile des LG Bonn (21.07.2010, Az. 30 O 75/10) und des LG Kiel (09.07.2010, Az. 14 O 22/10) zur Angabe in Widerrufsbelehrungen, diese gelte nur "für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB" sowie des BGH (29.04.2010, Az. I ZR 66/08) zur Einhaltung der Textform verwiesen.

Internethändlern ist unverändert dringend anzuraten, bei der Errichtung von Widerrufsbelehrungen den Rat eines Fachanwaltes einzuholen und das gesetzliche Muster immer unverändert zu übernehmen.

Udo Maurer
- Ass. Jur. -

Pressekontakt:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt
An der RaumFabrik 35
76227 Karlsruhe

info@schutt-waetke.de
www.schutt-waetke.de

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.

Heute vertreten die beiden Gründer mit ihrem Team eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.

Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.