Google hat laut Presseberichten nur acht von rund 3.000 beanstandeten Einträgen aus der Trefferliste entfernt.
Außerdem will Bettina Wulff jetzt erreichen, dass die Autocomplete-Funktion bei Google zensiert wird. Dabei handelt es sich um automatisiert ergänzte Suchvorschläge, die Google während der Sucheingabe macht. Diese Vorschläge werden rein automatisch auf der Basis anderer Suchen erstellt. Trotzdem gab es schon Urteile, die die Anbieter solcher Atocomplete-Funktionen verurteilt haben.
Vergleichen Sie hier unseren Artikel aus dem Archiv, in dem wir über eine entsprechende Entscheidung des LG Frankfurt berichtet hatten: http://www.schutt-waetke.de/...
Das Ergebnis wird auf jeden Fall spannend. Kann Google als Störer auf Unterlassung persönlichkeitsrechtsverletzender Wortkombinationen zu Lasten von Bettina Wulff in Anspruch genommen werden?
Wir werden weiter berichten.
Timo Schutt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht