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AGB, Nutzungsbedingungen & Co. werden kaum gelesen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Laut Medienberichten hat eine repräsentative Studie des Marktforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) ergeben, dass über die Hälfte der Internetnutzer in Deutschland die AGB immer oder meistens völlig ungelesen akzeptieren.

Dabei halten aber nur 12% der Befragten die AGB für unwichtig. Die meisten Nutzer, immerhin 72%, gaben als Grund die Länge oder Komplexität der AGB an.

Stattliche 53% der Befragten erklärten, dass sie bei der Installation einer App oder beim Einkauf im Netz immer oder meistens den AGB zustimmen, 27% „immer" oder „fast immer" – wohlgemerkt jeweils ohne sie gelesen zu haben.

Nur gelegentlich werden die Geschäftsbedingungen überhaupt gelesen, nämlich von 16% der Internetnutzer. Je jünger die Nutzer seien, umso mehr neigten sie dazu, die AGB zu ignorieren, so das Ergebnis der Studie.

Bei der Bezahlung nutzt fast jeder mindestens eine Art von bargeldlosem System, die EC-Karte mit eingerechnet. Fast allen (98%) sind dabei Datensicherheit und der Schutz der persönlichen Daten besonders wichtig. 40% sehen hier sehr großen Verbesserungsbedarf. An Zahlungsdienstleistungen von Google oder Apple hätten der Studie zufolge lediglich 23% der Befragten Interesse, die Hälfte der Befragten sogar ganz bestimmt nicht. In der Internetbranche gilt Apples neuer Bezahldienst, der bislang nur in den USA angeboten wird, dagegen als Hoffnungsträger für das mobile Bezahlen.

Unsere Meinung

Überrascht haben mich die Ergebnisse der Studie nicht wirklich. Schließlich hat jeder auch seine eigenen Erfahrungen im alltäglichen Umgang mit AGB, Nutzungsbedingungen, Einwilligungen etc.

Dennoch müssen aber die Zahlen erschrecken. Nicht unbedingt, weil wir uns als Anwälte besonders viel Mühe geben, AGB zu entwerfen, und daher wollen, dass sie auch gelesen werden. Vielmehr geht es darum, dass diese AGB in die jeweiligen Verträge, die im Netz übrigens erfahrungsgemäß auch viel leichtfertiger geschlossen werden, als offline, einbezogen werden und sich die Kunden an den Klauseln dort festhalten lassen müssen. Zwar sind ggf. Klauseln auch unwirksam, aber das muss man gegen das Unternehmen auch erst einmal durchfechten.

Was mich aber noch mehr erschreckt ist der laxe Umgang mit den eigenen Daten. Denn was hier bezogen auf AGB festgestellt wurde, lässt sich ganz bestimmt auch großteils auf datenschutzrechtliche Einwilligungen beziehen. Und hier ist viel mehr Vorsicht geboten.

Ich kann nur jedem raten, viel sorgfältiger mit der Akzeptierung von AGB, Lizenz-, Nutzungsbedingungen und vor allem auch datenschutzrechtlichen Einwilligungen umzugehen und sich Zeit und Muse zu nehmen, die Regelungen anzusehen. Das kann (und wird) vor bösen Überraschungen bewahren.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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