In schweren Nutzfahrzeugen ist in der Regel ab Werk ein Digitaler Tacho zur Aufzeichnung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eingebaut. Berufskraftfahrer haben auch weitgehend alle eine Fahrerkarte. Somit ist das Thema wohl seit mehr als 20 Jahren ein Selbstläufer - könnte man meinen. Aber weit gefehlt! Denn was am 01.05.2006 mit der Pflicht zum Einbau Digitaler Tachograpen in erstmals zugelassenen Fahrzeugen begann, hat sich 20 Jahre lang weiterentwickelt und stellt Fuhrparkbetreiber seither und immer mehr vor große Herausforderungen. So war es eben noch nie damit getan, in den Digitalen Fahrtenschreiber (Digitacho) die Fahrerkarte zu stecken und loszufahren. Lange bevor es zum Einstecken der Fahrerkarte kommen kann / darf, hat der Unternehmer bereits erste Pflichten umzusetzen. Er muss seine Fahrer im Umgang mit den Fahrtenschreibern schulen! Dazu muss der Unternehmer jedoch selbst erstmal wissen, auf was es bei der Bedienung ankommt.
Praxisseminare dienen der nachhaltigen Fortbildung für Fuhrparkbetreiber!
Vielen Unternehmern ist bis heute die Tragweite Ihrer Pflichten nicht bewusst. Wie erwähnt, muss das Unternehmen für die Schulung der Mitarbeiter sorgen. Um selbst zu wissen, auf was es dabei ankommt und wie zum Beispiel ein Nachtrag sonstiger Tätigkeiten korrekt einzugeben ist, bieten sich spezielle Seminare für die Zielgruppe der verantwortlichen Personen an. SBS Fleet-Competence bietet solche in ganz Deutschland einmaligen Praxisseminare seit vielen Jahren an.
Unternehmer, Verkehrsleiter und alle anderen Verantwortlichen in Unternehmen mit eigenem Fuhrpark müssen ihre unfangreichen Pflichten kennen, um diese ordnungsgemäß umsetzen und Bußgelder vermeiden zu können. Denn auch mit einer Schulung der Fahrer ist es noch lange nicht getan. Schließlich müssen die Mitarbeiter angewiesen werden, die einschlägigen Rechtsvorschriften der Verordnungen (EG) 561/2006 sowie (EU) 165/2014 umzusetzen und einzuhalten. Üblicherweise ist es damit leider auch nicht getan. Denn ob die Mitarbeiter diese Anweiungen auch wirklich umsetzen, hat der Unternehmer regelmäßig zu prüfen, um für die Verstöße der Fahrer nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Dabei reicht jedoch eine automatische Auswertung durch eine Software bei Weitem nicht aus! Vielmehr muss sich die im Unternehmen verantwortliche Person intensiv mit den Daten beschäftigen, auch schon deswegen, um den Mitarbeitern die Fehler tatsächlich erklären zu können. Denn Ziel muss sein, dass Fehler zuküntig vermieden werden. Das gelingt jedoch nur, wenn die Betroffenen wissen, was sie falsch gemacht haben und vor allem wie sie es anders machen müssen.
Ab dem 01.07.2026 sind davon nun auch viele Unternehmen mit sogenannten LCVs (Light Commercial Vehicles) betroffen. Denn ab diesem Datum müssen Fahrzeuge zur Güterbeförderung bereits ab einem zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t mit einem Digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, sofern die Beförderung grenzüberschreitend oder als Kabotage durchgeführt wird. Welche Einsätze davon genau betroffen sind und ob es Ausnahmen von dieser neuen Rechtsvorschrift gibt, erfahren Unternehmen im Online-Seminar von SBS Fleet-Competence.
Vermeiden Sie den Konflikt mit den Aufsichtsbehörden durch nachhaltige Fortbildung!