Verkehrsunternehmen sind gut beraten, sich kontinuierlich über die gesetzlichen Regelungen auf dem Laufenden zu halten. Das neue Seminarkonzept zielt darauf ab, die speziellen Regelungen im Linienverkehr umfassend zu behandeln – ein Bereich, der in vielen Fortbildungen oft nur oberflächlich angeschnitten wird. Denn obwohl Dienstpläne in der Regel mit entsprechender Software gesetzeskonform erstellt werden, ist die rechtliche Umsetzung in der Praxis nicht immer einfach.
Das Fahrpersonalrecht enthält zahlreiche Besonderheiten, insbesondere in der Personenbeförderung und speziell im Linienverkehr. Die Vorschriften sind teilweise komplexer, als wenn „nur“ eine EU-Verordnung beachtet werden müsste. Teilnehmer des Seminars werden unter anderem folgende Fragen klären:
- Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?
- Was bedeuten die Verweise auf die EU-Verordnung in der nationalen Fahrpersonalverordnung (FPersV)?
- Wie beeinflusst das Arbeitszeitgesetz die Regelungen?
- Was genau ist eigentlich Linienverkehr und wann ist dieser von der EU-Verordnung ausgenommen?
- Wie berechnet sich die Linienlänge im Sinne der Ausnahme?
- Muss auch im Linienverkehr die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden, wenn ein Dienstplan besteht?
- Was ist im Mischbetrieb (Linien- und Gelegenheitsverkehr oder Strecken bis und über 50 km) zu beachten?
- Wie ist eine Ablösung auf der Linie zu bewerten und zu berücksichtigen?
- Welche Bedeutung haben sogenannte Wendezeiten für das Arbeitszeitgesetz?
- Gibt es im Linienverkehr Aufzeichnungs- und Nachweispflichten?
Im zweiten Teil des Seminars wird der Fokus auf den Gelegenheitsverkehr gelegt. Hierbei stehen die Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten im Vordergrund:
- Alles zur neuen Flexibilität der "Pausenregel"
- Aktuelle Änderungen der Vorschrift für die tägliche Ruhezeit
- Die neue "12-Tage-Regelung" in der Praxis
- Zusammenhang zwischen "12-Tage-Regel" und der neuen täglichen Ruhezeit
- Besondere Nachweis- und Mitführungspflichten bei Anwendung der neuen Regeln
- Fallstricke und Besonderheiten im Zusammenhang mit dem digitalen Tachografen
- Fähre-/Zug-Regelung
- Ausnahmen nach Artikel 12 („Notfallparagraf“)
Weitere Informationen, sowie die Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage der SBS Fleet-Competence. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und sich rechtlich abzusichern!