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Arbeitszeiten contra Lenkzeiten bei Kraftfahrern – ein heikles Thema

Fahrer dürfen werktags maximal 10 Stunden arbeiten – realistische Tourenplanung, Einhaltung von Arbeitszeitgesetz und EU-Ruhezeiten schützen Gesundheit, reduzieren Risiken und sichern Effizienz im Fuhrpark.

(PresseBox) (Salem, )
In der Praxis zeigt sich bei Schulungen für Fahrer immer wieder ein typisches Bild: Auf die Frage, wie lange sie täglich arbeiten dürfen, lautet die Standardantwort häufig „15 Stunden“. Unternehmer könnten darüber lächeln – und tatsächlich scheinen manche diese Vorstellung sogar in ihre Tourenplanungen einfließen zu lassen. Doch die Realität ist eindeutig: Die werktägliche Arbeitszeit für Fahrer liegt maximal bei 10 Stunden, und die regelmäßige Arbeitszeit beträgt nur 8 Stunden.

Warum die Arbeitszeitregelung so wichtig ist

Die Einhaltung dieser Grenzen ist im Verkehrsgewerbe nicht immer einfach: Unvorhersehbare Ereignisse, Termindruck und geringe Margen erhöhen den Druck auf Fahrer und Unternehmer. Dennoch ist das Gesetz verbindlich, und Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Begriffsklärung: Werktag vs. Arbeitstag

Als Werktag gelten Montag bis Samstag, wobei im Arbeitsvertrag auch andere Vereinbarungen (z. B. Montag bis Freitag) getroffen werden können. Dies wirkt sich auf die durchschnittliche Arbeitszeit und die Höchstarbeitszeit pro Kalenderwoche aus.

Selbst unter Rechtsexperten gibt es Diskussionen darüber, wie der „Werktag“ definiert wird: Einige sehen darunter einen 24-Stunden-Zeitraum ab Arbeitsbeginn. Das Arbeitsgericht Hannover stellte bereits 2000 klar, dass nach einer vorgeschriebenen Ruhezeit ein neuer Arbeitstag beginnen darf. Diese Auslegung entspricht auch der Lenk- und Ruhezeitenverordnung: Nach maximal 10 Stunden Arbeitszeit muss ein Fahrer pausieren, bevor ein neuer Arbeitstag beginnt.

Praxisrelevanz

Die Arbeitszeit eines Kraftfahrers besteht nicht nur aus Lenkzeiten. Kontroll- und Dokumentationspflichten, Fahrzeugübernahme und Pausenplanung zählen ebenfalls dazu. 10 Stunden Lenkzeit können daher niemals vollständig ausgeschöpft werden, ohne die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen zu verletzen.

Fazit für Fuhrparkbetreiber

Fuhrparkleiter müssen Touren realistisch planen und die gesetzlichen Arbeitszeiten strikt einhalten. Nur so lassen sich Rechtsverstöße vermeiden, Gesundheit und Sicherheit der Fahrer gewährleisten und langfristig ein nachhaltiger, effizienter Transportbetrieb sicherstellen.

SBS Fleet-Competence

Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.

Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.

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