Der Smart Tacho 2 bietet für die Überwachungsorgane eine Vielzahl an Neuerungen und Erweiterungen, um mit diesem Kontrollgerät neben den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten auch andere relevante Rechtsvorschriften im Güter- und Personenverkehr effektiv überwachen zu können. Dieses Ziel, die neuen Möglichkeiten des intelligenten Fahrtenschreibers Version 2 für umfassende Kontrollen nutzen zu können, wäre jedoch nur halb so viel wert, wenn auf diese Weise nicht auch Bestandsfahrzeuge kontrolliert werden könnten.
Schon bei der Einführung des Smart Tacho 1 für Erstzulassungen seit dem 15.6.2019 hatte man daher eine Umrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge eingeplant.
Ab /seit 20.08.2025 müssen Fahrzeuge, die unter die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung (EG) 561/2006 und somit auch unter die Tachographenverordnung (EU) 165/2014 fallen, zwingend mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein, sofern die Fahrzeuge außerhalb des Landes ihrer Zulassung eingesetzt werden.
Fuhrparkbetreiber, die ihre Fahrzeuge grenzüberschreitend einsetzen und deren Fahrzeuge noch nicht mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sind, müssen bei einer Kontrolle mit erheblichen Strafen im 4-stelligen Bereich und ggf. mit einer Untersagung der Weiterfahrt rechnen. Fakt ist, dass diese Fahrzeuge dann eben keinen zugelassenen Fahrtenschreiber gemäß der o.g. EU-Verordnung haben.
Für Fuhrparkbetreiber ist es demnach von entscheidender Bedeutung, die Generationen und Versionen der in ihren Fahrzeugen verbauten Fahrtenschreibern zu kennen. Bei VDO sind die Releaseversionen 4.1 und 4.1a die intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2, also die sogenannten Smart Tacho 2. Bei Stoneridge ist dies der SE 5000 Revision 8.1.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich über relevante Vorschriften für das eigene Unternehmen ständig auf dem Laufenden zu halten. Dazu gehören auch die Neuerungen des Smart Tacho 2 und die damit einhergehenden Pflichten des Unternehmers zu kennen. SBS Fleet-Competence veranstaltet hierzu regelmäßig einmalige Praxisworkshops in ganz Deutschland für verantwortliche Personen. Eine Übersicht der Seminare finden Sie hier: https://portal.sbs-info.de/event