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Ab 20.08.2025 nur noch Smart Tacho 2

Deadline gemäß EU-Tachographenverordnung

(PresseBox) (Salem, )
Wie bereits mehrfach berichtet, wurden durch das Mobility Package 1 der EU unter anderem umfangreiche Änderungen an der Tachographenverordnung vorgenommen. Im Kern wurde damals die Einführung des sogenannten Smart Tacho Version 2 für Erstzulassungen ab dem 21.08.2023 beschlossen.

Der Smart Tacho 2 bietet für die Überwachungsorgane eine Vielzahl an Neuerungen und Erweiterungen, um mit diesem Kontrollgerät neben den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten auch andere relevante Rechtsvorschriften im Güter- und Personenverkehr effektiv überwachen zu können. Dieses Ziel, die neuen Möglichkeiten des intelligenten Fahrtenschreibers Version 2 für umfassende Kontrollen nutzen zu können, wäre jedoch nur halb so viel wert, wenn auf diese Weise nicht auch Bestandsfahrzeuge kontrolliert werden könnten.

Schon bei der Einführung des Smart Tacho 1 für Erstzulassungen seit dem 15.6.2019 hatte man daher eine Umrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge eingeplant.

Ab /seit 20.08.2025 müssen Fahrzeuge, die unter die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung (EG) 561/2006 und somit auch unter die Tachographenverordnung (EU) 165/2014 fallen, zwingend mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein, sofern die Fahrzeuge außerhalb des Landes ihrer Zulassung eingesetzt werden.

Fuhrparkbetreiber, die ihre Fahrzeuge grenzüberschreitend einsetzen und deren Fahrzeuge noch nicht mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sind, müssen bei einer Kontrolle mit erheblichen Strafen im 4-stelligen Bereich und ggf. mit einer Untersagung der Weiterfahrt rechnen. Fakt ist, dass diese Fahrzeuge dann eben keinen zugelassenen Fahrtenschreiber gemäß der o.g. EU-Verordnung haben.

Für Fuhrparkbetreiber ist es demnach von entscheidender Bedeutung, die Generationen und Versionen der in ihren Fahrzeugen verbauten Fahrtenschreibern zu kennen. Bei VDO sind die Releaseversionen 4.1 und 4.1a die intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2, also die sogenannten Smart Tacho 2. Bei Stoneridge ist dies der SE 5000 Revision 8.1.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich über relevante Vorschriften für das eigene Unternehmen ständig auf dem Laufenden zu halten. Dazu gehören auch die Neuerungen des Smart Tacho 2 und die damit einhergehenden Pflichten des Unternehmers zu kennen. SBS Fleet-Competence veranstaltet hierzu regelmäßig einmalige Praxisworkshops in ganz Deutschland für verantwortliche Personen. Eine Übersicht der Seminare finden Sie hier: https://portal.sbs-info.de/event

SBS Fleet-Competence

Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.

Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.

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