Alle Unternehmen arbeiten unverändert weiter und die zehn Standorte des Baustoffhandels bleiben während des Verfahrens unverändert geöffnet. Für die Kunden werde sich in den nächsten Wochen nichts ändern, die Belieferung ist weiterhin gesichert. Darüber hinaus hat Geschäftsführer Reinhard Maas angekündigt, die Unternehmensleitung der MAAS Holding zu verlassen. Die Maas-Gruppe betätigt sich im Baustoffhandel und in der Produktion von Dächern und Fassaden sowie Zubehörteile.
Die etwa 370 Mitarbeiter, die in der Gesamtgruppe beschäftigt sind, wurden in Betriebsversammlungen über das Verfahren informiert. Die Löhne und Gehälter werden für drei Monate von der Agentur für Arbeit übernommen. Danach übernehmen die jeweiligen Unternehmen die Zahlungen wieder.
Für die vier Unternehmen wird nun zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln, dem das Gericht und die Gläubiger zustimmen müssen. Unterstützt werden Unternehmen der Maas-Gruppe während des Eigenverwaltungsverfahrens durch die beiden Sanierungsexperten Dirk Eichelbaum und Andreas Schmieg von der Buchalik Brömmekamp. Dirk Eichelbamum wird als Sanierungsgeschäftsführer die MAAS Holding sowie MAAS Baustoff, Andreas Schmieg ebenfalls
Sanierungsgeschäftsführer die Unternehmensleitung der BEMO Systems Engineering und MAAS Profile ergänzen.
„Das Eigenverwaltungsverfahren bietet Unternehmen Chancen, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht möglich sind. So können wir die Liquiditätssituation der Unternehmen deutlich verbessern und die nun zu erarbeitenden Sanierungsansatz schneller und effektiver umsetzen. Die wichtigsten Lieferanten haben bereits zugesichert, weiter zu den Unternehmen der Maas-Gruppe zu stehen und den eingeschlagenen Weg mitzugehen“, so Sanierungsgeschäftsführer Dirk Eichelbaum.
Mit der Eigenverwaltung nutzen die Unternehmen die seit 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter dem Schutz des Gesetzgebers. In einem Eigenverwaltungsverfahren bleibt die unternehmerische Verantwortung bei der bisherigen Geschäftsführung. Sie führen den Sanierungsprozess selbstständig und ohne Insolvenzverwalter aber mit einem zur Seite gestellten Sachwalter durch. Das Amtsgericht Heilbronn hat den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Michael Pluta, Pluta Rechtsanwalts GmbH, als vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen.