Damit der Jugendschutz demnächst reibungslos klappt, sind bereits rund 30 Millionen aller EC- und Bankkarten mit einem „Jugendschutzmerkmal“ aus-gestattet worden. „Dieses Merkmal übernimmt zwei Funktionen: den gesetzeskonformen Nachweis des Alters im Internet und an Zigaretten-automaten,“ erklärt Carsten Sommer, Geschäftsführer von REINER SCT und Mitglied des Aktionsbündnisses GeldKarte (http://www.geldkarte-jugendschutz.de).
Über das auf dem Chip gespeicherte Geburtsdatum wird der Berechtigungs-status ermittelt und je nach Ergebnis der Zugang freigegeben oder verwei-gert. Die GeldKarte zur Überprüfung des Alters ist sicher und anonym: Das Altersmerkmal wird verschlüsselt im Chip gespeichert. Bei der Abfrage des Merkmals werden keine Daten im Automaten oder im Internet gespeichert.
Um das Jugendschutzmerkmal im Internet überprüfen zu können, benötigt man demnächst ein Chipkartenlesegerät. Denn wenn jemand künftig eine jugendgeschützte Website aufrufen will, schaltet sich zunächst das sog. Altersverifikationssystem (AVS) ein und verlangt eine Altersprüfung. Diese besteht man unkompliziert, indem man die entsprechende Chipkarte in das passende Kartenlesegerät schiebt. Wer als volljährig identifiziert wurde, erhält Zugang auf die gewünschte Website.
Besonders sicher und von der deutschen Kreditwirtschaft auch für GeldKarte-Zahlungen zugelassen sind Chipkartenlesegeräte (Sicherheitsklasse 3), die hier zum Einsatz kommen. Diese verfügen über eine Tastatur und ein Display und ermöglichen die direkte Kommunikation zwischen Chipkarte und Kartenleser. Der PC bleibt außen vor und bleibt vor Viren, Trojanern und Würmern geschützt. „Wir sind von dem neuen Reglement zum Schutz der Jugend überzeugt und freuen uns, von Anfang an das Projekt zu unterstützen“, sagt Carsten Sommer.