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Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Position der Region Hannover im "Altpapier-Streit"

(PresseBox) (Hannover, )
Die Region Hannover sieht sich durch das jüngst ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in ihrer Haltung im sogenannten "Kampf ums Altpapier" bestätigt. "Die jetzt vorliegenden Entscheidungsgründe könnten eindeutiger nicht sein: Es besteht eine grundsätzliche Pflicht, Haushaltsabfälle - und damit auch Altpapier - dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen", begrüßte Prof. Dr. Axel Priebs, Umweltdezernent der Region Hannover, den Richterspruch: ""Nachdem wir den Kampf um das Altpapier auf der Straße schon gewonnen haben, sind wir durch die Entscheidung des BVerwG nun auch in unserer rechtlichen Position nachträglich bestätigt worden. Damit gehört das Einsammeln von Altpapier durch private Firmen der Vergangenheit an."

Priebs kündigte zeitnah eine erneute Verfügung an, mit der der Firma Remondis das Einsammeln von Altpapier aus Haushalten im Regionsgebiet untersagt wird. Nach dem nächsten Abfuhrtermin nach Erlass der Verfügung darf Remondis dann kein Papier mehr aus privaten Haushalten sammeln. Einen ähnlichen Bescheid an die Adresse des privaten Entsorgers sowie zweier Mitkonkurrenten musste die Regionsverwaltung im Juli 2008 zunächst zurücknehmen. Die seinerzeitige Entscheidung war die Konsequenz aus einem kurz zuvor ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Das OVG hatte die Beschwerde der Region Hannover gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom Mai 2008 zurückgewiesen, mit dem die gewerbliche Sammlung von Altpapier aus privaten Haushalten für zulässig erklärt worden war. Gegen eine ähnliche Entscheidung des OVG Schleswig hatte die Landeshauptstadt Kiel Revision beantragt. Diese Revision vor dem BVerwG hat nun zu dem Ergebnis geführt, dass die Position der Landeshauptstadt Kiel bestätigt worden ist.

"Mit seinem Beschluss stärkt das BVerwG die besondere Rolle der kommunalen Abfallwirtschaft bei der Erledigung dieser Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und sorgt für mehr Klarheit bei allen Beteiligten im Bereich der Abfallentsorgung", führte Priebs aus: " Auch die Einwohnerinnen und Einwohner in der Region gehören zu den Gewinnern der BVerwG-Entscheidung, weil sich die Erlöse aus dem Altpapiergeschäft unmittelbar positiv im Gebührenhaushalt unseres Abfallwirtschaftsbetriebes aha niederschlagen. aha als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger gibt das Grundsatzurteil Sicherheit, dass ihre langfristigen Planungen und Investitionen nicht durch ein kurzfristig aufkeimendes Interesse von privaten Entsorgern an lukrativen Wertstoffen zunichte gemacht werden."
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