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Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.)

Was Unternehmen wissen müssen!

(PresseBox) (Flörsheim-Dalsheim, )
Ab dem 1. November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.) in Deutschland schrittweise durch das Bundeszentralamt für Steuern eingeführt. Diese Einführung markiert einen bedeutenden Schritt in der Modernisierung und Vereinheitlichung der steuerlichen Identifikationssysteme des Landes. Die neue Nummer dient der eindeutigen Identifizierung wirtschaftlich tätiger Personen, Unternehmen und deren Betriebsstätten, was bedeutet, dass jede wirtschaftliche Einheit, sei es ein Einzelunternehmer, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, eine spezifische Nummer erhält, die sie von anderen unterscheidet. Damit entsteht eine einheitliche Kennzeichnung, die für verschiedene Verwaltungsprozesse genutzt wird, wie zum Beispiel bei der Abwicklung von Steuerangelegenheiten, der Beantragung von Genehmigungen oder der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Diese Kennzeichnung soll nicht nur die Effizienz der Verwaltungsprozesse erhöhen, sondern auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit wirtschaftlicher Aktivitäten verbessern, indem sie eine klare Zuordnung von Transaktionen und Verantwortlichkeiten ermöglicht.

Was ist die W-IDNr. und wie ist sie aufgebaut? Die W-IDNr. besteht aus:
  • den Buchstaben „DE“,
  • gefolgt von 9 Ziffern,
  • und einem mit Bindestrich getrennten 5-stelligen Unterscheidungsmerkmal (z.B. DE123456789-00001).
Dieses Unterscheidungsmerkmal ermöglicht eine präzise Identifikation von einzelnen Betrieben und Tätigkeiten eines Unternehmens. Ab dem 1. März 2026 können zusätzliche Unterscheidungsmerkmale vergeben werden, um mehrere Betriebsstätten oder Tätigkeiten eines Unternehmens separat zu kennzeichnen.

Was sind die Übergangsregelungen zur W-IDNr.? Für Unternehmen, die derzeit noch keine W-IDNr. besitzen, gilt eine Übergangsregelung:
  • Bis zum Ende 2024 entstehen keine steuerlichen Nachteile, wenn die W-IDNr. noch nicht vorliegt.
  • Die Angabe der W-IDNr. wird bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend sein. Bis dahin kann weiterhin die Steuernummer verwendet werden, ohne dass Nachteile entstehen.
Unterstützung durch die Sage 100 Version 9.0.8

Die Sage 100 Version 9.0.8 unterstützt die Implementierung der W-IDNr. durch ein neues Feld in den Mandanteneinstellungen:
  • Hier wird die W-IDNr. für Unternehmen und deren Betriebsstätten hinterlegt.
  • Der Wert vor dem Bindestrich muss der USt-Identifikationsnummer entsprechen, während das Unterscheidungsmerkmal nach aktuellem Stand auf 00001 gesetzt werden sollte. Zukünftig kann dieser Wert für zusätzliche Betriebsstätten flexibel angepasst werden.
Fazit

Die Einführung der W-IDNr. stellt Unternehmen vor neue Anforderungen. Dank der Unterstützung in der Sage 100 Version 9.0.8 wird die Verwaltung und korrekte Implementierung der W-IDNr. jedoch deutlich vereinfacht, sodass Unternehmen sich rechtzeitig und zuverlässig auf die neuen Regelungen einstellen können.

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