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Kurze Stromausfälle und umfassende Versorgungsunterbrechungen werden statistisch nicht erfasst

Eine richtige Interpretation der Statistiken und geltende Gesetze führen zu Neuinvestitionen im Bereich der unterbrechungsfreien Stromversorgung

(PresseBox) (Rheinmünster/Baden-Baden, )
Als am 26. Juni 2003 in Italien für mehrere Stunden der Strom ausfiel, tönten die deutschen Stromversorger, so etwas könne in Deutschland nie passieren. Immerhin haben wir seit dem November 2005 gelernt, dass das Wort "nie" bei den deutschen Stromversorgern einen Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren umfasst - Tendenz: Kürzer werdend.

Deutschland ist und bleibt Europameister in der Versorgungssicherheit. Der Verbraucher kann auf ein Stromnetz zurückgreifen, das ihm mit einer Zuverlässigkeit von 99,996 Prozent derzeit zur Verfügung steht. Das heißt: die durchschnittliche Ausfallzeit liegt bei lediglich 0,004 Prozent. Danach kam es im Jahre 2004 pro Stromkunden durchschnittlich zu 22,9 Minuten Versorgungsunterbrechungen durch Störungen. Darauf weist der Verband der Netzbetreiber (VDN) hin.

Das hört sich sehr gut an aber dabei erzählen die Netzbetreiber nur ungern, daß Stromausfälle kürzer als eine Sekunde statistisch überhaupt nicht erfasst werden. "Eine Störung mit Versorgungs-unterbrechung im Sinne dieser Statistik liegt vor, wenn die Versorgung eines oder mehrerer Letztverbraucher und gegebenenfalls Weiterverteiler länger als 1 Sekunde unterbrochen wird, unabhängig davon, wie viele Leiter betroffen sind.“

Aus dem Leitfaden "Betriebssicheres Rechenzentrum“ der BITKOM geht deutlich hervor, daß wir in Deutschland pro Jahr etwa 130 Versorgungsunterbrechungen mit einer Dauer kürzer 1 Sekunde haben. Davon sind 90 Versorgungsunterbrechungen länger als 0,01 Sekunden, jedoch kürzer als eine Sekunde. Diese Versorgungsunterbrechungen werden statistisch nicht erfasst, führen aber zum Absturz von Computern, Industriesteuerungen, Fertigungsprozessen und ganzen Rechenzentren.

Messtechnisch ist es nicht unkompliziert die Kurzunterbrechungen zu erfassen. Unverständlich ist jedoch, wenn die Netzbetreiber großflächige und lang andauernde Versorgungsunterbrechungen wie die Münsterland-Panne im Vorjahr auch nicht in die Statistik einfliessen lassen.

Statistik ist eine Sache und Versorgungsunterbrechungen eine andere. Es besteht jedoch kein Anlaß die Netzbetreiber an den Pranger zu stellen. Die Netze sind ausgelegt für eine verbrauchsnahe und konventionelle Erzeugung jedoch nicht für innerdeutschen und grenzüberschreitenden Strom-Ferntransport. Windenergie erhält – politisch gewollt – Vorrang für Lastdeckung. Trotzdem muß das energetische Gleichgewicht im Netz aufrechterhalten werden. Es wird Jahrzehnte dauern bis die Netze durch gigantische Investitionen an die Anforderungen angepasst sind.

Für IT Equipment, Prozessrechner, Kassensysteme und Internet ist es völlig egal ob eine Versorgungsunterbrechung eine halbe Sekunde oder eine halbe Stunde andauert, beides ist ohne eine unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage (USV) verheerend. Die modernsten USV-Anlagen sind so konzipiert, daß die Investition nur für den aktuellen Leistungsbedarf getätigt werden muß. Zukünftige Leistungserhöhungen sind durch die einschubmodulare Technik nachträglich möglich, der Erweiterbarkeit sind fast keine Grenzen gesetzt. Solche Anlagen sind zwar etwas teurer, verfügen aber über eine erheblich bessere Energieeffizienz. Dadurch werden die höheren Anschaffungskosten durch die geringeren Energiekosten in kurzer Zeit mehr als ausgeglichen.

Bei Versorgungsunterbrechungen haften die Stromversorger nur bei grober Fahrlässigkeit, also fast nie. Haftbar gemacht werden jedoch die IT-Leiter, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Facility-Manager und leitende Personen ähnlicher Art. "Wird ein Straftatbestand im Aufgabenkreis festgestellt, so wird dieser als Vertreter des Unternehmens stellvertretend als Straftäter behandelt (§ 93 Aktiengesetz, § 43 GmbH-Gesetz). Konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung für fahrlässige Versäumnisse sind etwa eine lückenhafte Datensicherung, mangelnde Wartung, oder das Fehlen einer funktionsfähigen unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) in einem Rechenzentrum“ Deshalb werden USV-Anlagen für betriebskritische Anwendungen redundant ausgelegt (n+1). Das bedeutet nicht, daß zwei identische Anlagen nebeneinander stehen müssen sondern durch die einschubmodulare Technik wird einfach ein Modul mehr installiert als für den aktuellen Leistungsbedarf benötigt wird.

Die Probleme der Stromversorgung in Europa werden sich in den kommenden Jahren eher zuspitzen. Vorsorge ist angesagt und zwar durch nachhaltige, hochverfügbare, investitionssichere und energieeffiziente Lösungen für alle betriebskritischen und stromabhängigen Anwendungen der Wirtschaft.

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Die Newave GmbH gehört zur Newave Energy Holding Group, einem börsennotierten Unternehmen mit Stammsitz in Quartino/Schweiz. Laut Frost und Sullivan ist Newave in Europa der siebtgrößte Hersteller von dreiphasigen USV-Anlagen. Das 1993 gegründete Unternehmen beschäftigt weltweit 180 Mitarbeiter, die Deutschlandzentrale liegt in Rheinmünster bei Baden-Baden. Newave ist Technologieführer bei einschubmodularen USV-Systemen. Das Produktprogramm umfasst hochverfügbare und energieeffiziente unterbrechungsfreie Stromversorgungen von 1000 Watt bis zu einer Abgabeleistung von über 2 MW. Newave hat sich besonders die Energieeffizienz auf die Fahnen geschrieben, das Unternehmen produziert die USV-Anlagen mit dem branchenweit höchsten Wirkungsgrad. Mehr Informationen unter: www.newave-usv.de

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