Hierzulande sieht das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, das am 23. Februar 2010 in Kraft trat, die Einrichtung von Internet-Sperren vor. Bisher hat die Bundesregierung die Anwendung des Gesetzes per Ministererlass verhindert. Und auch vier der fünf Fraktionen im Bundestag haben sich mittlerweile klar gegen die gesetzlich verbindlichen Internet-Sperren ausgesprochen. "Dennoch ist das Gesetz weiter in Kraft und damit schweben die Internet-Sperren nach wie vor wie ein Damokles-Schwert über der Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft. Denn der Ministererlass könnte jederzeit wieder aufgehoben werden", führt Zoch aus.
Ohnehin sei das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung, fast ein Jahr lang per Ministererlass die Anwendung eines bestehenden Gesetzes zu verhindern, mindestens verfassungsrechtlich bedenklich. "Daher sollte auch die Bundesregierung an der schnellstmöglichen Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes interessiert sein. Genug Zeit, um in der Sache eine eigene Position zu finden, hatte sie jedenfalls", stellt der stellvertretende naiin-Vorsitzende fest.
naiin ist bereits seit über zehn Jahren im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet engagiert und hat schon in der Vergangenheit mehrfach auf die Wirkungslosigkeit der Internet-Sperren aufmerksam gemacht. Darüber hinaus teilt die gemeinnützige Organisation die bürgerrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Installation von Internet-Sperren.
Weitere Informationen unter www.naiin.org