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Bundesregierung verschärft Kampf gegen Kinderpornografie im Internet

(PresseBox) (Berlin, )
Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Thema Kinderpornografie vorsieht. Durch eine Anhebung des Schutzalters sollen demnach künftig bereits der Besitz und die Verbreitung pornografischer Abbildungen von Minderjährigen - also Personen unter 18 Jahren - strafbar sein. Bislang lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.

"Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen. Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde. Im Zeitalter des Internets ist die Verfolgung nicht leichter geworden: Elektronische Bilder, die einen Missbrauch zeigen, lassen sich ohne weiteres kopieren, und viele Täter wähnen sich in der vermeintlichen Anonymität sicher vor Entdeckung und Verfolgung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Der vorliegende Entwurf soll außerdem eine Gesetzeslücke schließen, auf die unter anderem die Sicherheitsinitiative "no abuse in internet" (naiin) in den vergangenen Wochen aufmerksam gemacht hatte. Durch die Änderung des Sexualstrafrechts im Jahr 2004 hatte der Gesetzgeber in laienhafter Manier sexuell aufreizende, geschlechtsbetonte Nacktfotos von Kindern legalisiert. Das so genannte Posing soll nun wieder unter Strafe gestellt werden.

"Derartige Posen-Fotos gelten als 'Einstiegsdroge'. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung diese Abbildungen wieder unter Strafe stellen möchte", so naiin-Geschäftsführer Dennis Grabowski. "Der Handel mit Kinderpornografie im Internet boomt. Weit mehr als die Hälfte aller Beschwerden, die bei unserer Beschwerdestelle eingehen, betreffen mittlerweile den dokumentierten sexuellen Missbrauch von Kindern."

Grabowski forderte die Bundesregierung zugleich auf, den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet noch weiter zu forcieren: "Wir sind in Deutschland noch weit von dem entfernt, was als effektive Strafverfolgung bezeichnet werden könnte."

naiin - no abuse in internet e.V.

naiin (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

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