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Airbnb nicht richtig versteuert? Jetzt handeln, um ein Strafverfahren zu verhindern.

Johannes Burgard: "Zur Not lieber eine Selbstanzeige!"

(PresseBox) (Saarlouis, )
Viele private Eigenheimbesitzer und Wohnungsinhaber, besonders in Großstädten oder Feriengebieten, haben in den vergangenen Jahren Gästen, die ihre Stadt oder ihr Feriengebiet besuchten, ihre Wohnungen  gegen einen kleinen Obolus  für eine oder einige Nächte zur Verfügung gestellt. Oft war ihnen dabei die Airbnb-Plattform behilflich. Dass bei einer Airbnb-Vermietung die Einnahmen zu versteuern sind, hatte sicherlich nicht  jeder Gastgeber verinnerlicht, zumal er in seiner Laiensphäre keine steuerpflichtige Tätigkeit ausübte.

„Das kann jetzt unangenehme Folgen haben,  gerade auch auf finanziellem Gebiet“, warnt Johannes Burgard, Fachanwalt für Steuerrecht. „Auf Grund von jetzt zugänglichen Daten, können die deutschen Finanzämter die Airbnb-Vermietungen einer eingehenden steuerlichen Prüfung unterziehen“, erläutert der Experte, der auch Geschäftsführer der KANZLEI im saarländischen Saarlouis ist und bundesweit Mandanten berät.

Was viele nicht wissen: Nach sich über Jahren hinziehenden juristischen Auseinandersetzungen hat es der deutsche Fiskus erreicht, dass die Airbnb-Plattform, die in Irland ihren Sitz hat, der deutschen Finanzverwaltung die Vermieter-Daten „herausrücken“ musste.

Diese Daten, gesichtet, geprüft und überprüft, werden jetzt den einzelnen Finanzämtern zur Verfügung gestellt, in denen Airbnb-Vermieter ihren Wohnsitz haben. „Es ist damit zu rechnen, dass in einigen Monaten die örtlichen Finanzämter, die in der Abgabenordnung (AO) und in den sonstigen rechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen steuer- und steuerstrafrechtlichen Schritte in Angriff nehmen werden“, ist sich Johannes Burgard sicher.

Doch was tun? Hier hat der Steueranwalt Johannes Burgard wichtige Ratschläge:

Gibt es eine Nothilfe bei drohendem Steuer-Strafverfahren?

Die  Selbstanzeige (§ 371 AO)

AirbnBb-Vermieter haben jedoch die Möglichkeit die Notbremse zu ziehen. Der Gesetzgeber stellt in diesen Fällen, auch  aus wohlerwogenem Eigeninteresse das Rechtsinstitut  der sogenannten Selbstanzeige (§ 371 AO) zur Verfügung.

Eine Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn der Vermieter schnell handelt, bevor  ein Schreiben des Finanzamtes eingeht, indem er zur Stellungnahme über die AirBnB-Vermietung aufgefordert  oder gar über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens informiert wird.

Letzter Notanker: „verspätete Strafanzeige“!

Sollten die Finanzbehörden die Steuerhinterziehung  festgestellt  und dem Vermieter schon mitgeteilt haben, ist eine  Steuerstraftat gegeben.

„In diesen Fällen kann eine ‚verspätete Strafanzeige‘  das Finanzamt veranlassen, auf die Einleitung des Strafverfahrens zu verzichten. Denkbar ist auch, dass das Strafverfahren schneller beendet wird oder dass eine fällige Geldbuße kleiner ausfällt als ohne verspätete Selbstanzeige“, so Johannes Burgard. In diesen Fällen ist eine Beratung durch einen Experten nicht nur sinnvoll, sondern fast unumgänglich.

Der Rat von Fachanwalt Johannes Burgard lautet daher: "Nur Handeln bringt Erfolg!"

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DIE ZEITEN ÄNDERN SICH - OFT SCHNELLER ALS UNS LIEB IST.
Wir bei der KANZLEI sehen Veränderungen als Chance.

In einer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Qualifizierte und zuverlässige Mitarbeiter sowie permanente Weiterbildung sind dabei die Grundlage für den Erfolg in unserem Business.

Wenn sich Märkte, Gesetze oder Grundlagen ändern, ist Flexibilität und eine schnelle Reaktion von Nöten – vor allem aber auch eine gute Kommunikation. Sorry, aber wir verplempern auch keine Zeit mit gendern.

Wir gehen aktiv auf unsere Mandanten zu, statt zu reagieren. Wir warten nicht, wir starten.

Natürlich sind auch wir keine Hellseher, aber wir beobachten und sind aufmerksam. Wir erkennen Möglichkeiten und besprechen diese mit Ihnen, auch antizipierend.

Wir versprechen nicht zu viel, sondern setzen auf eine seriöse und fachkundige Beratung. Dabei wissen wir, dass es im Alltag oft an Zeit mangelt. Schnelle Wege zum Kunden und eine einfache, verständliche Kommunikation sind ein Schlüssel unseres Erfolges. Dazu zählen auch Erreichbarkeiten abseits des Üblichen, wenn es nötig ist.

Was macht uns anders?
Unsere Kanzlei ist ein Netzwerk von Profis aus den Bereichen Steuerberatung und Steuerrecht.

Einfache Frage, einfache Antwort:
Warum vereinen wir Steuerberater und Juristen unter einem Dach?
Diese Struktur ermöglicht eine effiziente, schnelle und fachübergreifende Betreuung unserer Mandanten.

Eine umfassende Beratung schließt auch die Unterstützung unserer Mandanten gegenüber den Behörden ein, zum Beispiel um vom Staat bereit gestellte Fördermittel zu erhalten. Für Themen wie Optimierung von Personalkosten oder Betriebliche Altersvorsorge haben wir Inhouse-Spezialisten an Bord, die individuelle Strategien für Ihr Unternehmen entwickeln und Ihre Mitarbeiter mit ins Boot nehmen. Betreuung bedeutet für uns auch, Hilfestellung zu leisten, um berechtigte Forderungen beizutreiben oder sofortige Forderungsabwehr, wenn es brennt.

Wir lassen Sie nicht alleine.

Gerade beim Aufbau oder der Neustrukturierung Ihres Unternehmens ist die Kooperation von Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht ein entscheidendes Plus, nicht nur im Gesellschafts- und Vertragsrechtsfragen, sondern auch wenn es um Themen wie Second Generation, Betriebsnachfolge oder „richtiges“ Vererben geht oder Immobilien im Spiel sind.

Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können:
Ihr Geschäft, Ihr Vermögen, Ihren Erfolg, Ihre Zukunft, Ihren verdienten Ruhestand, Ihre Familie – kurz: Das, was Ihnen wichtig ist. Dafür halten wir Ihnen steuerrechtlich den Rücken frei und gehen dabei auch mal unkonventionelle Wege- damit Vieles für Sie in greifbare Nähe rückt.

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