Bisher standen aktuelle und historische Fassungen einer Einzelnorm zur Verfügung. Nun wird juris-Nutzern auch die jeweilige historische Fassung eines Gesetzes als Gesamtausgabe angezeigt.
Außerdem ist die zukünftige Version eines Gesetzes in einem einzigen Dokument abrufbar. Dies ist der Fall bei bereits verkündeten Gesetzen, die zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft in Kraft treten.
Sämtliche Gesetze werden als einzelnes Dokument dargestellt und können entsprechend ausgedruckt und abgespeichert werden.
Somit kann sich der Nutzer ein bestimmtes Gesetz zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag anzeigen lassen. Der Rechtsanwalt hat für die Lösung von so genannten Fällen mit Altbezug, d. h. Fälle, die sich nach Normen in alter Fassung richten, ein schnelles und übersichtliches Arbeitsmittel zur Hand.
"Mit dem neuen Angebot stellen wir unsere Vorreiterrolle im Bereich der inhaltlichen und technischen Weiterentwicklung erneut unter Beweis. Unsere Kunden werden von dieser neuen Recherchemöglichkeit in Ihrer täglichen Arbeitspraxis profitieren können", so Dr. h. c. Gerhard Käfer, Sprecher der Geschäftsführung der juris GmbH.