Huber: "Mit der Entscheidung der EU können wir unsere zukunftsorientierte Regionalpolitik für den strukturschwachen ländlichen Raum und insbesondere die ostbayerischen Grenzgebiete weiter verstärken. Damit unterstützen wir konsequent das Ziel gleichwertiger Lebens- und Beschäftigungsbedingungen in allen Teilen Bayerns". Huber unterstrich die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe ''Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'' (GA). Ohne die etablierten Strukturen der GA hätten die Verhandlungen innerhalb Deutschlands und mit der Europäischen Kommission nicht so reibungslos koordiniert und erfolgreich abgeschlossen werden können.
Die regionale Wirtschaftsförderung bleibe ein unverzichtbares Instrument zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, betonte Huber. Dies zeigten auch die beeindruckenden Fördererfolge des Jahres 2005. "Im letzten Jahr hat das Wirtschaftsministerium rund 106 Mio. Euro Investitionszuschüsse für die Gewerbeförderung und rund 23 Mio. Euro für die wirtschaftsnahe Infrastruktur in Bayern zur Verfügung gestellt. Mit der Förderung von 490 Projekten wurde ein Investitionsvolumen von insgesamt 841 Mio. Euro ausgelöst. Dadurch wurden über 2.300 Arbeitsplätze geschaffen und über 18.700 bestehende gesichert", so Huber.
Für die Förderperiode 2007 bis 2013 ergeben sich folgende Fördergebiete und Fördersätze für Bayern:
- Stadt Hof, Landkreise Hof, Wunsiedel, Tirschenreuth: 20 %; 30 %; 40 %
- Landkreise Freyung-Grafenau, Regen, Cham*, Schwandorf*, Neustadt/Waldnaab*:
16 % (bis 31.12.2010); 26 % (bis 31.12.2010); 36 %(bis 31.12.2010)
15 % (ab 01.01.2011); 25 % (ab 01.01.2011); 35 % (ab 01.01.2011)
- Landkreise Passau*, Kronach, Kulmbach: 15 %; 25 %; 35 %
- Landkreis Coburg*: 10 %; 20 %; 30 %
- Stadt Weiden*: – ; 20 %; 30 %
Förderhöchstsätze jeweils für große, mittlere und kleine Unternehmen
* Gültig nur für die berücksichtigten Gemeinden bzw. Stadt- und Gemeindeteile.
In diesen Fördergebieten stehen zukünftig GA-Mittel zur Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Der Anteil Bayerns an den für Westdeutschland zur Verfügung stehenden GA-Mitteln steigt aufgrund der Ausdehnung der Fördergebiete von derzeit 7,7 % auf 11,2 %. Der Bund stellt derzeit für Westdeutschland jährlich rund 86 Mio. Euro zur Verfügung.