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Luftreinhaltemaßnahmen für Frankfurt

Stellungnahme zum Entwurf "Aktionsplan Frankfurt am Main 2008"

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Die IHK Frankfurt am Main lehnt den vorgelegten Aktionsplan zur Einführung einer Umweltzone zum 1.10. 2008 ab. Prinzipiell sind gesundheitsfördernde und umweltentlastende Maßnahmen zu begrüßen. Notwendig dafür ist jedoch ein ausgewogenes Konzept, das auch Fragen der Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung berücksichtigt. Dies beinhaltet der vorliegende Aktionsplan nicht. Alle Maßnahmen müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein. Die Unternehmer brauchen verlässliche und rechtsverbindliche Rahmenbedingungen.

Die Verbesserung der Luftqualität ist eine langfristige Aufgabe, die vor allem der Bekämpfung an den Quellen bedarf. Doch Umweltzonen versuchen das Problem auf der Immissionsseite zu lösen, erfolgreiche Maßnahmen müssen jedoch die Emission reduzieren. Eine Verzahnung mit den ab 2010 ins Haus stehenden gemittelten Immissionsgrenzwerten, wie bspw. der Stickstoffoxid-Problematik, findet nicht statt. Durch die Einrichtung einer Umweltzone wird es vielmehr zu einer Verkehrsverlagerung an die Autobahngrenzen A 5, A 3, A 661 und zu zusätzlichen Kosten für das Güterkraftverkehrsgewerbe kommen.

Die Umweltzone wird zudem zu einem erheblichen Kaufkraftabfluss führen, da das Umland mit seinen Einkaufszentren bequeme Alternativen bietet und der Wirtschaftsstandort Frankfurt an Attraktivität verlieren wird.

Die IHK Frankfurt am Main ist der Meinung, dass die Ergebnisse der bereits eingeführten Umweltzonen in den einzelnen Städten zu analysieren sind und dann eine einheitliche bundesweite Lösung anzustreben ist:

1. Für gewerbliche Antragsteller sind unbefristete Ausnahmezulassungen vorzunehmen.
2. Gebühren für Ausnahmezulassungen sind deutlich zu senken.
3. Städte mit Umweltzonen sollen Ausnahmezulassungen gegenseitig anerkennen und auf zusätzliche Anträge verzichten.
4. Ausländische Touristenverkehre sind generell von den Fahrverboten auszunehmen.

Sollte es dennoch zur Einführung einer Umweltzone zum 1. Oktober 2008 kommen, müssen großzügige sowie sach- und praxisgerechte Ausnahme- und Übergangsregelungen für das Gewerbe geschaffen werden, so dass die Betroffenen nicht mit finanziellen und wettbewerbsverzerrenden Belastungen konfrontiert werden, die bis hin zur Gefährdung ihrer Existenz führen können. Der im Entwurf enthaltene Ausnahmekatalog erfüllt diese Anforderungen nicht. Zumal die Unternehmer ständig in ihren Fuhrpark investieren, sollte die Politik nicht in diesen Entscheidungsprozess eingreifen.
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