Die IHK Frankfurt hat vor dem Hintergrund derartiger Forderungen von Medienfirmen und anderen Kreativen den "IHK Kodex zum Umgang mit kreativen Dienstleistungen" verabschiedet. Der Kodex gibt Handlungshinweise für den Umgang mit geistigem Eigentum und wird den Mitgliedsunternehmen zur Beachtung empfohlen. "Vertreter aller Branchen ziehen mit dieser Ehrenerklärung an einem Strang, um die Lücken im Urheberschutz von Konzepten aufzufangen", kommentiert IHK-Vizepräsidentin Ulrike Gehring.
Eine konkrete Möglichkeit zum Schutz von kreativen Leistungen ist der sogenannte Ideentresor. Der Kommunikationsverband e.V. bietet damit eine Hinterlegungsstelle für Ideen und Entwürfe an. Diese ermöglicht es, im Falle von Streitigkeiten einen Nachweis zu erbringen, wann welche Idee und welches Konzept von wem erdacht und erstellt wurde.
Die IHK Frankfurt übernimmt für ihre Mitglieder die Kosten für die Hinterlegung einer Idee im Ideentresor des Kommunikationsverbands, um die Kreativwirtschaft der Region zu unterstützten. "Wir wollen den Kreativen sofort ein Werkzeug an die Hand geben, welches ihr geistiges Eigentum schützt. Neben dieser konkreten Hilfe werden wir uns weiterhin für eine Gesetzesänderung einsetzen, die den Konzeptschutz stärkt", so Gehring.
Der steigende wirtschaftliche Druck führte in den vergangenen Jahren zu einer Zu-nahme von Plagiaten. "Um sich vor Plagiarismus zu schützen, bleibt dem Urheber einer Idee nur der Weg der Hinterlegung, bei dem das in Frage kommende Konzept registriert und der Eingang schriftlich bestätigt wird", so Benedikt Graf von Westphalen, Vizepräsident des Kommunikationsverbandes e.V.