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Erbschaftsteuer

Hessische IHKs für Nachbesserungen am Regierungskonzept

(PresseBox) (Frankfurt, )
"Bei der Reform der Erbschaftsteuer sollte die Bundesregierung noch einmal über eine einfachere Lösung nachdenken", fordert Dr. Matthias Leder, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Gießen-Friedberg und Federführer Steuern der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs. Leder erklärt weiter: "Das vorliegende Konzept enthält zu hohe bürokratische Hürden. Durch eine zu lange Frist zur Unternehmensfortführung über 15 Jahre und einer ebenfalls zu langen Frist zur Lohnsummenbindung über 10 Jahre werden Unternehmen und Finanzbehörden gleichermaßen belastet. Denn es entsteht ein enormer Verwaltungsaufwand zur Fristenüberwachung. Zudem sind die Steuersätze, mit Tarifen zwischen 7 Prozent (Steuerklasse I) und 50 Prozent (Steuerklassen II und III), zu hoch angesetzt. Nach Umfragen wird sich bei Familienbetrieben die neue Bewertungsbasis erheblich erhöhen. Deshalb werden Unternehmen im Erbfall weitaus stärker mit Erbschaftsteuer belastet, als dies nach geltender Rechtslage der Fall ist."

Die Familienunternehmen brauchen eine Reform, die ihnen die Betriebsfortführung auch nach Übergang auf die nächste Generation ermöglicht. Entscheidend ist, dass die im weltweiten Umfeld erforderliche unternehmerische Flexibilität gewährleistet und zugleich ausreichend Liquidität für Investitionen im Unternehmen belassen wird. "Eine große Vereinfachung wäre die Einführung einer einheitlichen Niedrigtarifsteuer und eines einheitlichen Freibetrages, wie aktuell auch von der Partei der Grünen in Baden-Württemberg vorgeschlagen. Damit würden sämtliche Erbschaften und Schenkungen sofort und in gleicher Höhe besteuert. Fristen und auch eine Aufteilung in verschiedene Steuerklassen wären überflüssig", erläutert Leder. "Wenn ein solcher Schritt aus politischen Gründen nicht umsetzbar ist, so sollten zumindest die Steuersätze in den drei Steuerklassen auf jeweils einen niedrigen Steuersatz pro Steuerklasse begrenzt werden. Nur so kann ein Ausgleich zur höheren Bewertungsbasis geschaffen werden. Ergänzend sollten die Fristen zur Unternehmensfortführung und zur Lohnsummenbindung auf jeweils 5 Jahre verkürzt werden."
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