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IHK Saarland und Entsorgungsverband Saar gegen höhere Abwasserabgabe

"Abgabe ökologisch gesehen überflüssig"

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Mit Nachdruck haben sich IHK und EVS in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Pläne zur Erhöhung und "Neuinterpretation" der Abwasserabgabe gewandt. Die Abgabe hatte zum Ziel, schnell und flächendeckend moderne Abwasserreinigungsanlagen in Deutschland zu installieren. Das ist gelungen. Die Abwasserreinigung in Deutschland erfüllt die höchsten europäischen Standards. Die Abgabe hat also ihr ökologisches Ziel erreicht, konsequent wäre es, sie jetzt abzuschaffen, heißt es in der Stellungnahme. "Schon heute stehe der bürokratische Aufwand der Abgabenerhebung in keinem Verhältnis zum fiskalischen Ertrag", beklagt EVS-Geschäftsführer Dr. Heribert Gisch, "mit der geplanten Neuregelung werde diese Bürokratie noch zunehmen". "Zusätzliche Belastungen für unseren Wirtschaftsstandort sind das Letzte, was wir im Saarland derzeit brauchen", erklärte IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. Die IHK schätzt die Mehrbelastung saarländischer Bürger und Unternehmen durch die geplante "Fortentwicklung" auf einen mindestens zweistelligen Millionenbetrag jährlich.

Die IHK Saarland und der Entsorgungsverband Saar wenden sich in ihrer gemeinsamen Stellungnahme gegen entsprechende Pläne einer kürzlich vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Studie zur Fortentwicklung der Abwasserabgabe. Nach dieser Studie des UBA soll die Abwasserabgabe massiv erhöht, neue Parameter eingeführt und Ausnahmen und Ermäßigungen abgeschafft werden. Außerdem soll der Anwendungsbereich ausgeweitet werden. Die Abgabe muss jeder zahlen, der Abwasser in ein Gewässer einleitet und bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Das betrifft in erster Linie den EVS und die saarländischen Bürgerinnen und Bürger als Zahler des Einheitlichen Verbandsbeitrages für die Abwasserreinigung, aber auch unmittelbar zahlreiche Industriebetriebe. Faktisch wird also jedes Unternehmen und jeder Haushalt belastet - unnötigerweise. Die geforderte Erhöhung der Abgabe dient einzig der Erhöhung von Staatseinnahmen, sind sich IHK und EVS einig.

Die Abwasserabgabe wurde 1976 eingeführt, um den Ausbau der Kläranlagen zu finanzieren und damit die Gewässerqualität zu verbessern. "In Deutschland und im Saarland wird Abwasser fast flächendeckend mit den höchsten Standards der EU behandelt. Die meisten Gewässer sind heute in einem guten chemischen und biologischen Zustand. Die Abwasserabgabe hat somit ihren ökologischen Zweck erfüllt", erklärt Karl Heinz Ecker, Geschäftsführer des EVS. Der EVS betreibt im Saarland 140 Kläranlagen einschließlich der dazugehörigen Hauptsammler, Pumpwerke und Sonderbauwerke.

Auch die Industrie hat in den letzten Jahrzehnten viel investiert, um den Wasserverbrauch und somit die Abwassermengen deutlich zu reduzieren. Da Abwasserentsorger und Unternehmen kaum noch weitere Möglichkeiten haben, Reststoffe zu vermindern oder die Abwassermenge weiter zu reduzieren, verkommt die Abgabe zu einer verfassungsrechtlich äußerst problematischen Abwasser-Steuer. "Versorgung mit Strom und Wasser, Entsorgung von Müll und Abwasser, sind zentrale Faktoren für einen Industriestandort wie das Saarland. Strom wird im Zuge der Energiewende immer teurer. Beim Wasser greift der Staat bereits mit dem Wasserpfennig zu. Nun auch noch das Abwasser zu verteuern, belastet unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage zusätzlich", so Volker Giersch, Hauptgeschäftsführer der IHK Saarland. "Aus ökologischen Gesichtspunkten müsste die Abwasserabgabe eigentlich abgeschafft werden. Eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft muss aber in jedem Fall vermieden werden", so Giersch weiter.

Die UBA-Studie begründet die Fortentwicklung der Abwasserabgabe mit dem Kostendeckungsprinzip für Wasserdienstleistungen, welches die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) angeblich zwingend vorschreibt. Diese ermöglicht zwar derartige Abgaben, stellt allerdings auch die Anforderung, zuvor eine wirtschaftliche Analyse durchzuführen und auch sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kostendeckung Rechnung zu tragen. Eine solche Analyse fehlt in der UBA-Studie. Auch wird den Mitgliedstaaten ausdrücklich eingeräumt, keine Kostendeckung für bestimmte Wasserdienstleistungen einführen zu müssen, wenn dabei die Ziele der Richtlinie nicht gefährdet werden. Da dies in Deutschland nicht zu befürchten ist, lässt sich eine Erhöhung der Abwasserabgabe nicht mit der Wasserrahmenrichtlinie begründen.

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