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IHK: Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze

(PresseBox) (Saarbrücken, )
"Der Mindestlohnkompromiss der Bundesregierung ist ordnungspolitisch äußerst bedenklich. Entsprechende gesetzliche Regelungen würden die jüngsten Erfolge auf dem Arbeitsmarkt gefährden und die Chancen der Geringqualifizierten auf Arbeit deutlich mindern." Mit diesen Worten kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch den Kabinettsbeschluss zur Ausweitung von Mindestlöhnen auf weitere Branchen.

Im Einzelnen weist die IHK darauf hin, dass Mindestlöhne missbrauchsanfällig sind. Das Beispiel Post zeige, dass Mindestlöhne instrumentalisiert werden können, um unliebsame Konkurrenz auszuschalten. "Wenn neue Wettbewerber vom Markt fern gehalten werden, zahlen die Verbraucher die Zeche: durch überhöhte Preise." Die Hauptleidtragenden sind aber die Arbeitnehmer. Denn ein Mindestlohn, der über dem Marktlohn festgesetzt wird, vernichtet Arbeitsplätze. In der Postbranche sind bereits 6.000 Beschäftigungsverhältnisse entfallen. Gleichzeitig wird es für Geringqualifizierte schwieriger, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Denn mit der Aufnahme etwa des Bewachungsgewerbes, der Zeitarbeit oder der Abfallwirtschaft sollen künftig gerade jene Branchen unter das Entsendegesetz fallen, die bislang für Geringqualifizierte überdurchschnittlich gute Beschäftigungschancen boten. Giersch: "Wenn der Koalitionskompromiss umgesetzt wird, gefährdet das im Saarland viele Tausend Arbeitsplätze. Bundesweit stünden bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro 1,1 Millionen Arbeitsplätze auf dem Spiel. "

Nur schwer zu vereinbaren mit unserer marktwirtschaftlichen Ordnung sei im Übrigen die Einrichtung eines ständigen Expertengremiums zur Marktüberwachung und Lohnfestsetzung in Branchen mit geringerer Tarifbindung, wie im Mindestarbeitsbedingungsgesetz vorgesehen. Giersch: "Es ist kaum vorstellbar, dass dieser Ausschuss mit seinen Empfehlungen unter den "Entsende-Mindestlöhnen" bleibt. Daher ist auch in Branchen, die nicht unter das Entsendegesetz fallen, mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten zu rechnen." Die IHK appelliert deshalb an die Politik, den Kabinettsbeschluss im anstehenden parlamentarischen Verfahren zu korrigieren.
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