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Energiegipfel: Ein Schritt in die richtige Richtung

Wichtige Punkte aber weiterhin offen

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Die IHK begrüßt die auf dem Energiegipfel von Bund und Ländern erzielten Ergebnisse zum EEG 2016. „Die Beschlüsse zielen in die richtige Richtung. Die Umstellung des Fördersystems von der garantierten Festvergütung zum Ausschreibungsverfahren war überfällig. Jetzt müssen die Erneuerbaren Energien zeigen, dass sie am Markt bestehen können“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen die im Kanzleramt erzielte Einigung auf zentrale Eckpunkte für die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Besondere Bedeutung komme dem Design der Ausschreibungen zu. „Es muss so gestaltet werden, dass der Anstieg der Strompreise künftig gedämpft werden kann“, so Klingen.

Auch die Festlegung, den Windkraftausbau an Land auf künftig 2.800 Megawatt pro Jahr unter Einbeziehung von Ersatzinvestitionen für Altanlagen zu begrenzen, findet die Zustimmung der IHK. Wichtig für das Saarland sei dabei – so Klingen –, dass nur maximal 60 Prozent des durchschnittlichen Neubaus der letzten Jahre in Norddeutschland errichtet werden dürfen. Das mindere nicht nur die Gefahr der Netzüberlastung, sondern erhalte auch die Chancen für einen weiteren Ausbau der Windenergie im Saarland.

Vertrauensschutz für bestehende Eigenerzeugungsanlagen stärken

Aus Sicht der IHK gibt es aber noch einige offene Punkte. Diese betreffen unter anderem die Gefährdung bestehender Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Saarland durch eine Abschaffung der sogenannten „Vermiedenen Netzentgelte“ und die Belastung von Kuppelgas- und Restenergiekraftwerken mit der EEG-Umlage. Klingen: „Es macht ökonomisch und ökologisch wenig Sinn, effiziente und klimafreundliche Kraftwerke durch derartige Maßnahmen aus dem Markt zu drängen oder ihren Bau zu verhindern.“

Die IHK appelliert zudem an die Landesregierung, sich in Berlin und Brüssel dafür einzusetzen, dass bestehende Eigenerzeugungsanlagen in der Industrie weiterhin nicht mit der EEG-Umlage belastet werden. Zudem sollte sie darauf drängen, dass  die „Besondere Ausgleichsregelung“ für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nicht angetastet wird. „Die Beibehaltung der bestehenden Regelungen ist für die Betriebe von existenzieller Bedeutung. Hier darf es keine Aufweichungen geben“, so Klingen.

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