Im verhandelten Fall treffe den Vermieter keine Schuld. Zwar habe er dafür zu sorgen, dass von seinem Anwesen und den Außenanlagen keine Gefährdungen ausgehen. Allerdings habe es bis zu dem Malheur keine Beanstandungen in Zusammenhang mit dem Abfallbehälter und somit keinen Anlass gegeben, diesen zu kontrollieren und zu überwachen.
Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: http://www.immowelt.de/...