Im verhandelten Fall war ein Mieter gar nicht begeistert über den Plan des Vermieters, den älteren Kachelofen einfach abzureißen und gegen einen anderen Ofen zu ersetzen. Der Mieter verweigerte daher den Zutritt zur Wohnung, woraufhin der Vermieter vor Gericht zog. Die Richter wiesen die Klage allerdings zurück, berichtet Immowelt.de. Mieter müssten demnach nur solche Renovierungs- oder Umbauarbeiten dulden, die erforderlich sind oder von einem normalen Vermieter typischerweise zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt würden. Das war hier nach Ansicht der Richter nicht der Fall. Die Frau konnte belegen, dass der Kachelofen voll funktionsfähig war.
Allerdings schränkten die Richter ihr Urteil etwas ein: Kann der Vermieter darlegen, dass der Ofen nicht erhaltungswürdig sei und künftig hohe Reparaturkosten verursachen würde, könne ein Austausch angebracht sein.