Wer eine preiswerte Altbauwohnung mietet, kann nicht erwarten, dass deren Elektroinstallation modernsten Ansprüchen gerecht wird. Allerdings: Zumindest eine gewisse Minimal-Ausstattung darf der Mieter in jedem Fall verlangen. Dazu gehört, dass wenigstens eine Steckdose im Badezimmer vorhanden ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de, das sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs beruft (Az.: VIII 281/03).
Der Mieter klagte gegen den Vermieter, weil die Elektroinstallation in seiner Wohnung nicht einmal einfachsten Ansprüchen gerecht wurde - und bekam in diesem Punkt vor dem Bundesgerichtshof Recht, so das Immobilienportal Immowelt.de weiter. Neben der fehlenden Steckdose im Bad war die gesamte Elektroinstallation in der Wohnung derart schwächlich, dass der gleichzeitige Betrieb einer Waschmaschine sowie eines anderen Gerätes unmöglich war.
Die Richter verdonnerten den Vermieter nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de dazu, die Elektrik zumindest soweit nachzurüsten, dass diese Mängel beseitigt werden. Allerdings konnte der Mieter nicht alle seine Forderungen durchsetzen: Er verlangte eine Elektroinstallation nach dem heute üblichen Standard und zudem eine Renovierung des knarrenden Holzbodens. In diesen Punkten schmetterten die Richter die Klage ab. Wer eine günstige Altbauwohnung mietet, darf nicht erwarten, dass alle heute üblichen Standards eingehalten werden. Nur der Mindeststandard, der eine "Lebensweise zulässt, die seit Jahrzehnten üblich ist und dem allgemeinen Lebensstandard entspricht", müsse gewährleistet werden.
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