Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, mehr Menschen durch finanzielle Anreize zu einer ansonsten eigenständig organisierten und durchgeführten beruflichen Weiterbildung zu motivieren. Hierzu wurden vom Gesetzgeber drei unterschiedliche Komponenten zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen vorgegeben:
Einen Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500 € können Weiterbildungswillige bekommen, wenn ihr jährliches Einkommen unter 26.500 € liegt. Bei dieser Variante muss dieselbe Summe von den Betroffenen selbst auch noch einmal investiert werden.
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Weiterbildungswillige mit höheren Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen - gemäß einer gesonderten Förderrichtlinie - ein Weiterbildungsdarlehen in Anspruch nehmen.
Auch ein Fernstudium beim ILS ist nach den Richtlinien der Bildungsprämie förderungsfähig.