Das Gute daran, bei dem bewilligten Geld handelt es sich nicht um einen Kredit. Das bedeutet, im Gegensatz zu vielen anderen Förderungsformen muss es nicht eines Tages alles oder eine bestimmte Summe zurückgezahlt werden. Jeder Antrag wird individuell u. a. unter Berücksichtigung des eigenes Einkommens und Vermögens und ggf. das des Ehegatten berechnet. Auch ist der Anspruch auf die Bezüge auf die letzten 12 Monate vor Abschluss des Fernlehrgangs beschränkt und unterliegt einer Reihe von bestimmten Voraussetzungen.
So muss der Antrag muss noch vor Vollendung des 30. Lebensjahres bewilligt sein. Auch dürfen die Antragssteller nicht mehr bei den Eltern gemeldet sein. Zwei weitere, notwendige Bescheinigungen erhalten die Antragsteller direkt vom ILS. So muss bestätigt werden, dass mindestens sechs Monate vor Antragstellung aktiv am Kurs teilgenommen wurde und dass sich innerhalb des Bezugs-Zeitraums die BAföG-Empfänger in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monate voll dem Lehrstoff widmen. Im Falle einer Bestätigung erfolgt die Auszahlung der Bezüge dann rückwirkend ab dem Antragsmonat. Gestellt werden die Anträge im jeweiligen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung oder im Landratsamt. Weitere Auskünfte zum BAföG für Schulabschlüsse erhalten Sie auch bei den Studienberatern des Instituts für Lernsysteme in Hamburg.