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IHK fordert Überprüfung der Rundfunkgebühren

Rundfunkgebühren sollen um 48 Cent auf 17,50 Euro sinken

(PresseBox) (Bonn, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die von den Ministerpräsidenten der Länder vorgeschlagene Senkung der Rundfunkgebühr um 48 Cent auf 17,50 Euro. Zugleich fordert die IHK aber auch eine Überprüfung des Modellwechsels, der für die Wirtschaft zusätzliche Belastungen durch die Staffelung für die Betriebsstätten und die Kraftfahrzeuge gebracht hat. "Bei der Umstellung auf das Beitragssystem haben die Länder zugesagt, mögliche zusätzliche Belastungen der Wirtschaft zeitnah zu prüfen", so Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: "An diese Zusage erinnern wir jetzt unsere Landtagsabgeordneten und sprechen uns zugleich für Änderungen bei der Kfz-Gebührenpflicht oder bei der Staffelung für Filialbetriebe aus."

Schließlich fallen laut der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis 2016 Mehreinnahmen bei den Rundfunkbeiträgen von 1,15 Milliarden Euro an. Davon resultieren 650 Millionen Euro (57 Prozent) aus den Abgaben für Betriebsstätten, Kraftfahrzeuge sowie der Beherbergungsstätten. Schließlich hatte die KEF deshalb eine Senkung der Beiträge um 73 Cent vorgeschlagen und empfohlen, die Mehreinnahmen für eine allgemeine Beitragssenkung und für eine Verstärkung von Rücklagen zu verwenden. Sie hatte gleichzeitig einen von den Rundfunkanstalten reklamierten ungedeckten Finanzbedarf zurückgewiesen und stattdessen einen Überschuss von 590 Millionen Euro ermittelt.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg erinnert die Länder an ihre Zusage, die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels zeitnah zu evaluieren und die "Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge" zu prüfen. Hille: "Die nun erwarteten Überschüsse eröffnen die Spielräume für die zugesagten Korrekturen. Die deutsche Wirtschaft bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erwartet aber auch, dass angesichts gravierender Mehrbelastungen das Beitragssystem strukturell korrigiert wird." Nach einer Berechnung der KEF würde der Verzicht auf Beiträge für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge pro Jahr 273 Millionen Euro an Mindereinnahmen bedeuten. Entlastet werden könnten auch Unternehmen mit vielen kleineren Betriebsstätten oder Filialen.

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