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Bauland: Vor dem Kauf den Bebauungsplan prüfen

Gemeindesatzung macht verbindliche Vorgaben für den Hausbau / Umfassende Beratung bei IBG-Haus

(PresseBox) (Büdelsdorf, )
Die Lage ist bei der Wahl eines Grundstücks meist ausschlaggebend. Was viele Bauherren nicht wissen: Für Baugebiete gelten verbindliche Regeln, die auch den Hausbau betreffen. „Bauherren sollten sich bereits vor dem Kauf eines Grundstücks mit dem Bebauungsplan auseinandersetzen“, rät Lars Neugebauer, Geschäftsführer des Massivhausanbieters IBG-Haus. Der Plan regelt Art und Umfang der zulässigen Bebauung eines Gebiets. Er bewahrt so ein einheitliches Bild der Gegend und gibt angehenden Eigentümern Sicherheit, wie der benachbarte Baugrund künftig genutzt wird.

Zukünftige Eigenheimbesitzer finden im Bebauungsplan verbindliche Vorgaben für den Hausbau, wie die Anzahl der gestatteten Vollgeschosse, die Größe der Grund- und Geschossfläche oder unbebaubare Flächen. Benötigt eine fünfköpfige Familie beispielsweise ein Haus mit zwei Vollgeschossen, muss sie darauf achten, dass der Bebauungsplan dies erlaubt. Häufig gibt es weitere ortsgestaltende Auflagen, die zum Beispiel Dachformen, Farben oder Materialien bestimmen. „Einige Bauherren sind sich dieser Vorgaben nicht bewusst. Schlimmstenfalls ist das Grundstück schon gekauft und das gewünschte Haus darf nicht gebaut werden“, erklärt Neugebauer. „Wir beraten unsere Kunden von vornherein umfassend. So beziehen sie am Ende der Bauzeit ihr individuell geplantes Traumhaus – und zwar in einer Wohngegend nach Wunsch.“

Allgemein gilt: Was im Bebauungsplan nicht geregelt ist, kann frei bestimmt werden, muss sich aber in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Sämtliche Satzungen finden Bauherren beim zuständigen Bauordnungs- beziehungsweise Stadtplanungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung. Weitere Bauinformationen gibt es im Internet unter www.ibg-haus.de/....

Angaben im Bebauungsplan:
• Die Anzahl der Vollgeschosse wird durch eine römische Zahl angegeben. Keller und OG können dazugehören.
• Die Art der baulichen Nutzung gibt vor, ob es sich um ein Wohn-, Industrie-, Gewerbe-oder Mischgebiet handelt.
• Baugrenzen geben den Bereich an, in dem gebaut werden darf.
• Sind Baulinien eingetragen, muss an diesen entlang gebaut werden.
• Die Bauweise kann offen (Abstand zwischen Häusern) oder geschlossen (Haus an Haus) sein.
• Dachvorgaben, z. B. Ausrichtung des Dachfirstes, Deck-Material, Grad der Dachneigung.
• Die Flurstücknummer ist die eindeutige Bezeichnung des Kataster- oder Vermessungsamts für das Grundstück.
• Geschossflächenzahl (GFZ) gibt das Maß der maximal erlaubten Geschossfläche als Summe aller Flächen an: Grundstück in m2 x GFZ = Geschossfläche.
• Grundflächenzahl (GRZ) gibt das Maß der maximal überbaubaren Fläche an: Grundstück in m2 x GRZ = überbaubare Fläche.
• Grundstücksgrenze kennzeichnet das Grundstück.

IBG Holding GmbH

IBG-Haus ist einer der führenden Anbieter von schlüsselfertigen Massivhäusern in Deutschland. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Büdelsdorf / Schleswig-Holstein verfügt über zahlreiche Niederlassungen und Vertriebspartner im gesamten Bundesgebiet. Jährlich plant, beantragt und baut IBG-Haus rund 1.000 Ein- und Mehrfamilienhäuser.

Weitere Informationen unter www.ibg-haus.de.

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