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European Agile Specification: CEN/CENELEC plant neues Normungsprodukt

Format zur schnelleren Bereitstellung von Spezifikationen

(PresseBox) (Vils, )
Mit der European Agile Specification (EAS) möchte CEN/CENELEC ein neues Normungsprodukt einführen, mit dem technische Spezifikationen innerhalb kurzer Entwicklungszeiträume bereitgestellt werden sollen. Das neue Format kann, so der Vorschlag, potenziell die Konformitätsvermutung auslösen. Ziel ist es, schneller auf neue marktbezogene, technologische und regulatorische Anforderungen reagieren zu können.

Katharina Schulte von der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat sich dieses Vorhaben genauer angeschaut. IBF Solutions GmbH bedankt sich bei der KAN für die freundliche Genehmigung, den Beitrag den Lesern kostenlos zur Verfügung stellen zu dürfen!

Ausgangspunkt: technsiche Spezifikationen der EU-Kommission
Die Europäische Kommission strebt beschleunigte Verfahren an, um schnellen Innovationszyklen gerecht zu werden. Mit dem Instrument der Common Specifications hat sich die Kommission für den Fall fehlender oder unzureichender harmonisierter Normen eine Rückfalloption geschaffen. Zudem erwägt sie, auch Ergebnisse von anderen als den bisher etablierten europäischen Normungsorganisationen heranzuziehen.

Um Normungsprozesse zu beschleunigen, hat CEN/CENELEC seinerseits der Europäischen Kommission die EAS als neue Option vorgelegt. Dieses Normungsprodukt soll innerhalb des bestehenden europäischen Normungssystem erarbeitet werden und die Konformitätsvermutung auslösen können.

Von CEN/CENELEC geplanter Erarbeitungsprozess
Laut einem Beschluss des Technischen Lenkungsausschusses von CEN/CENELEC soll eine EAS als Zwischenschritt zu einer vollwertigen Europäischen Norm genutzt werden. Anders als im regulären Normungsprozess sollen EAS bereits veröffentlicht werden, sobald das Technische Komitee (TC) sie als sicher, stabil und ausreichend belastbar einstuft. Anschließend sollen sie einen Kreislauf kontinuierlicher Überarbeitung durchlaufen, bis sie im Rahmen des regulären Verfahrens in eine Europäische Norm überführt oder zurückgezogen werden.

Grundlage für die Erstellung einer EAS soll ein regulärer Normungsvorschlag (NWIP) sein. Innerhalb von vier Wochen soll das zuständige TC darüber abstimmen, ob grundsätzliches Interesse an der Bearbeitung des Themas besteht. Die nationalen Normungsorganisationen sollen entsprechend dem nationalen Delegationsprinzip in Abstimmungen eingebunden sein, nationale Konsultationen durchführen sowie Experten in die Arbeitsgruppe entsenden. Die Erarbeitung soll ergebnisoffen beginnen und die endgültige Veröffentlichungsform erst im Laufe des Prozesses festgelegt werden. 

Geplant ist, dass die EAS in der zuständigen Arbeitsgruppe (WG) erarbeitet wird, optional auch schon vor Abschluss der Abstimmung über den Normungsvorschlag. Außerdem ist angedacht, dass eine kleinere Gruppe innerhalb der WG (Drafting Team) einen ersten Entwurf erarbeitet. Sobald der Entwurf ausreichend fortgeschritten ist und in der WG Unterstützung findet, soll diese entscheiden, ob das Dokument als EAS veröffentlicht wird. Hierzu soll innerhalb der WG ein Konsens angestrebt werden, ohne dass eine Verpflichtung für eine tatsächliche Konsensbildung besteht. Eine öffentliche Umfrage ist im Gegensatz zum regulären Normungsverfahren nicht vorgesehen. Die anschließende Abstimmung im TC soll innerhalb von vier Wochen erfolgen. Bei einem positiven Abstimmergebnis soll die EAS ohne die Behandlung möglicher im TC aufgekommener Kommentare veröffentlicht werden. Bei einem negativen Abstimmergebnis soll das Dokument zur Überarbeitung an die WG zurückgehen, die dann die Kommentare des TCs berücksichtigen soll. 

Die EAS soll von den nationalen Normungsorganisationen in englischer Sprache veröffentlicht werden. Übersetzungen sollen möglich sein, den Erarbeitungs- und Veröffentlichungsprozess aber nicht verzögern. Eine EAS darf nicht im Widerspruch zu einer bestehenden Europäischen Norm stehen. Eine nationale Übernahmeverpflichtung soll nicht bestehen und widersprüchliche nationale Normen brauchen nicht zurückgezogen zu werden. 

Nach der Veröffentlichung einer EAS soll das TC entscheiden, ob diese überarbeitet und erneut als EAS veröffentlicht oder ob sie im Rahmen des üblichen Verfahrens in eine vollständige EN überführt wird. Jede EAS soll mindestens alle drei Jahre auf Marktrelevanz und Weiterentwicklungspotenzial zu einer Europäischen Norm überprüft werden. Derzeit läuft eine Pilotphase, in der ausgewählte TCs den EAS-Prozess testen.

Konformitätsvermutung nur für vollwertige Normen
Die KAN hat die Einführung der EAS auf der KAN-Sitzung im November 2025 kritisch diskutiert. Aus ihrer Sicht dürfen Beschleunigungsbestrebungen nicht dazu führen, dass grundlegende Normungsprinzipien ausgehöhlt werden. Schnell erarbeitete und daher potenziell unausgereifte technische Inhalte und eine fehlende öffentliche Umfrage mindern die Legitimation der Normung und verhindern das unbedingt erforderliche Feedback zu fachlichen und praktischen Problemen. 

Daher dürfen aus Sicht der KAN nur vollwertige Normen eine Konformitätsvermutung auslösen, da diese im regulären europäischen Normungsverfahren mit umfassender Beteiligung aller interessierten Kreise, öffentlicher Umfrage und vollständiger Konsensbildung erarbeitet werden. Die KAN plant, zu der Einführung der EAS ein Positionspapier zu veröffentlichen.

Weiterführende Informationen
Den originalen Beitrag von Katharina Schulte können Sie in der Ausgabe 1/26 des KANBrief nachlesen. Diesen finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten der Kommission Arbeitsschutz und Normung.

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