Die neue Handlungsempfehlung des Verbands der Automobilindustrie (VDA) gibt darauf endlich eine klare Antwort – praxisnah, abgestimmt und von über 20 Verbänden gemeinsam entwickelt.
Für Fachbetriebe bedeutet das vor allem eines: spürbar mehr Sicherheit und Verlässlichkeit im täglichen Umgang mit E-Fahrzeugen.
Warum diese Empfehlung jetzt so wichtig ist
Mit der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen steigen auch die Unsicherheiten:
Kann eine beschädigte HV-Batterie später noch reagieren? Wann besteht tatsächlich Brandgefahr? Was darf der Abschleppdienst, und was gehört zwingend in die Werkstatt?
Die VDA-Empfehlung schafft hier eine gemeinsame Grundlage – und räumt viele Missverständnisse aus dem Weg. Sie:
- beschreibt, wie Risiken erkannt und sinnvoll eingeordnet werden,
- erklärt, wer in welcher Phase verantwortlich ist,
- und legt fest, wann ein Fahrzeug transportiert, abgestellt oder überwacht werden muss.
Was die Empfehlung beinhaltet – ein verständlicher Überblick
Die vollständige Fassung umfasst über 30 Seiten. Da Sie diese Ihren Lesern separat als Download bereitstellen, hier nur die wichtigsten Inhalte in einer kompakten Form:
1. Verantwortlichkeiten werden sauber getrennt
Ein Punkt, der in der Praxis oft zu Diskussionen führt:
Wann endet der Aufgabenbereich der Feuerwehr – und wann beginnt der der Werkstatt?
Die Empfehlung beschreibt das klar: Übergeben wird erst dann, wenn keine akute Gefahr mehr besteht, dokumentiert z. B. über das vfdb-Protokoll.
2. Eine Risikomatrix erleichtert die Ersteinschätzung
Auf Seite 20 findet sich eine übersichtliche Matrix, die von „geringem Risiko“ bis „erhöht“ reicht – je nachdem, ob z. B.:
- Airbags ausgelöst haben,
- Wasser in die Batterie eingedrungen sein könnte,
- Verformungen sichtbar sind,
- oder bereits Hitzeeinwirkung stattgefunden hat.
3. Klar geregelte Qualifikationen
Die Empfehlung macht deutlich, welche Aufgaben nur von speziell geschultem HV-Personal übernommen werden dürfen.
Für Abschleppdienste reicht meist FuP 1S, während Werkstätten für Diagnosen und HV-Arbeiten FHV 2S oder 3S benötigen.
4. Transportregeln: Was ist erlaubt – was nicht?
Auch das Thema ADR wird verständlich erklärt. Wichtig zu wissen:
- Viele beschädigte E-Fahrzeuge dürfen ganz regulär zur Fachwerkstatt transportiert werden.
- Einschränkungen gibt es nur, wenn die HV-Batterie tatsächlich als kritisch einzustufen ist.
5. Besondere Fälle wie Überflutung oder Brand
Moderne Fahrzeuge sind besser geschützt, als vielfach angenommen. Dennoch:
Verzögerte Reaktionen in der Batterie sind möglich – vor allem nach Wassereinwirkung oder massiver Hitze.
Auch hierzu liefert die Empfehlung klare Hinweise, ohne Panik zu verbreiten.
6. Dokumentation – ein Muss
Werkstätten profitieren von nachvollziehbaren Vorgaben zur Dokumentation, unter anderem:
- Übergabeprotokoll (MB 06/12)
- Temperaturprotokoll (MB 06/13)
- Fotos und ergänzende Notizen
Was bedeutet das konkret für Werkstätten?
Kurz gesagt: Mehr Orientierung, weniger Unsicherheit.
Werkstätten erhalten:
- Klare Prozesse, die intern sauber abgebildet werden können,
- mehr rechtliche Sicherheit, da die Empfehlung mit DGUV und BG Verkehr abgestimmt wurde,
- bessere Zusammenarbeit mit Abschleppunternehmen und Versicherern,
- und eine professionellere Außenwirkung, weil Entscheidungen auf einer bundesweit anerkannten Grundlage basieren.
Die neue VDA-Handlungsempfehlung setzt einen wichtigen Meilenstein. Sie ist kein theoretisches Papier, sondern ein praxistauglicher Leitfaden, der im Tagesgeschäft tatsächlich hilft – gerade dort, wo Unsicherheit bislang groß war.
Für Werkstätten bringt sie Struktur, Transparenz und ein gemeinsames Verständnis aller Beteiligten.
Kurz: Ein Dokument, das man kennen sollte.
Download der vollständigen Handlungsempfehlung:
https://www.heni-werkzeuge.de/cms/download/181/