Die aktuelle Entwicklungen geben hierzu Anlass genug. Die Kraftswerksbetreiber planen und realisieren eine weitgehende Erneuerung ihres Kraftwerkparks. Gleichzeitig zeugen aktuelle gerichtliche Urteile (z. B. die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster in Sachen Datteln und Lünen) von einer nicht unkritischen Grundhaltung der Gerichte, die viele Fragen aufwirft. Schließlich stehen Europäische Richtlinien - insbesondere die Industrie-Emmissions-Richtlinie und die CCS-Richtlinie - zur Umsetzung ins deutsche Recht an.
Die Tagungsleiter Herr Dr. Hagmann und Herr Dr. Hünnekens aus der renommierten Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte in Münster haben ein Programm zusammengestellt, in dem die Praxisrelevanz im Vordergrund steht. Ausgesuchte Referenten aus energieerzeugenden Unternehmen, aus spezialisierten Planungsbüros, aus Ministerien und Genehmigungsbehörden werden vor dem Hintergrund der neuesten Entscheidungen und Entwicklungen die Informationen vermitteln, die bei der Planung und Genehmigung von Kraftwerken wirklich benötigt werden.
Interessenten können sich am 31. Mai und 1. Juni 2010 aus erster Hand über Hintergründe und Konsequenzen der neuesten gerichtlichen Entscheidungen informieren lassen.
Angeprochen sind insbesondere Mitarbeiter aus Betreiberunternehmen, Behördenvertreter, technische Anlagenplaner und Mitarbeiter aus Gutachter- und Beratungsbüros. Die Tagung ist bewusst darauf angelegt, nicht nur theoretische Vortragsinhalte zu vermitteln, sondern darüber hinaus einen Erfahrungsaustausch durch Gespräche und Diskussionen mit den Tagungsteilnehmern zu ermöglichen. Dazu soll auch eine abendliche Nachsitzung am 31. Mai beitragen, zu der das Haus der Technik alle Teilnehmer und Referenten in das hauseigene Casino einlädt.
Detaillierte Informationen sind erhältlich unter www.hdt-essen.de, Stichwort "Zulassung Kraftwerke" sowie
http://www.hdt-essen.de/...