- Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
- Benutzung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer
- Betrieb und Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen
Die Erlaubnis, der Betrieb und die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen sind bei der Neukonzeption und Inbetriebnahme von Anlagen Änderungen unterworfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Eine Besonderheit dieser Verordnung ist die Verbindlichkeit des Arbeitgebers/Betreibers zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes. Für Altanlagen schreibt der Gesetzgeber die Erstellung schon lange vor - für Neuanlagen vor Inbetriebnahme. Es beinhaltet die Ergebnisse der "Gefährdungsbeurteilung" (Schutzmaßnahmen/Zoneneinteilung) für gefährliche explosionsgefährdete Bereiche. Das Seminar "Das Explosionsschutzdokument unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen für nichtelektrische Komponenten" am 17. Mai 2013 in Essen gibt praktische Hilfen zur Erstellung dieses Dokumentes.
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Saager), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:
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