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Tartter: Nach wie vor großer Schaden durch Schattenwirtschaft

(PresseBox) (Mainz, )
Im vergangenen Jahr erließen die Ordnungsbehörden wegen Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung im Bezirk der HWK Rheinhessen Bußgelder von insgesamt 16.980 Euro. Diese Summe verteilte sich auf 31 Bußgeldbescheide; das Gros musste bis zu 500 Euro bezahlen. Damit sind mehr Bußgeldbe-scheide rausgegangen als ein Jahr zuvor (29), doch bleibt die Summe unterm Strich unter der von 2005 mit 29.100 Euro.

Insgesamt seien im Kammerbezirk Rheinhessen 70 Ordnung-swidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit oder unerlaubter Handwerksausübung verfolgt worden (2005: 61), betonte HWK-Hauptgeschäftsführer Günther Tartter. 23 Verfahren habe man eingestellt (2005: 25), 16 Verfahren seien noch anhängig.

Landesweit, so Tartter, habe sich die Summe der Bußgelder auf rund 379.806 Euro belaufen - bei 192 Bußgeldbescheiden. Insgesamt seien 776 Ordnungswidrigkeiten verfolgt worden.

Tartter betonte in diesem Zusammenhang, dass die Schattenwirtschaft nach wie vor einen großen wirtschaftlichen Schaden verursache. Ihr Umfang werde auf etwa 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes geschätzt. Das mache für Rheinland-Pfalz über 15 Milliarden Euro. Pro erwerbstätiger Person würden im Land jährlich Leistungen im Wert von mehr als 8.100 Euro in Schattenwirtschaft erbracht, so Tartter. Auf diese Weise würden Tausende von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vernichtet.

Für das aktuelle Jahr prognostiziert der HWK-Hauptgeschäftsführer wieder einen Anstieg der Schattenwirt-schaft, unter anderem als Folge der Mehrwertsteuererhöhung und der nach wie vor zu hohen finanziellen Belastungen.

Damit Schwarzarbeit gar nicht erst interessant sei, ist es nach den Worten von Tartter unter anderem unerlässlich, die Abgaben und Steuern sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer weiter zu senken, das Arbeitsrecht noch mehr zu flexibilisieren und den Steuerbonus auf Handwerksleistungen zu erhöhen.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit müsse durch eine verbesserte Verfolgung von Verstößen effektiver werden. Dazu zählten etwa die Einführung deutlich höherer Bußgelder, eines zentralen Registers, in dem Verstöße dokumentiert werden sowie eine personelle Verstärkung der Verfolgungsbehörden.

Handwerkskammer Rheinhessen - Körperschaft des Öffentlichen Rechts

Die Handwerkskammer Rheinhessen (HWK) betreut in der Form der Selbstverwaltung und auf der Grundlage des „Gesetzes zur Ordnung des Handwerks" - allgemein „HwO" genannt - die in ihrem Bereich ansässigen Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter/Innen.

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