Vor allem bei Schreiben von scheinbar offiziellen Gewerberegistern, Branchenbüchern oder Adressbuchverlagen ist Vorsicht geboten. Die Anschreiben dieser Firmen sehen aus wie ein Erfassungsbogen und enthalten die Adressdaten des Betriebs. Diese Angaben sollen ergänzt oder korrigiert und dann unterschrieben zurückgesendet werden. Im Kleingedruckten verbergen sich jedoch häufig monatliche Zahlungspflichten und mehrjährige Vertragslaufzeiten, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Reagiert der Angeschriebene nicht, erhält er oftmals Mahnungen, in denen er unter Fristsetzung zur Einsendung aufgefordert wird. Dadurch wird der falsche Eindruck erweckt, man sei verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren.
Eine weitere Form der Abzocke sind Rechnungen mit Zahlungsaufforderung, die den unzutreffenden Eindruck erwecken, es sei bereits ein Vertrag zustande gekommen. Der Werbeeffekt eines Eintrags in scheinbar offiziellen Gewerberegistern, Branchenbüchern oder Adressbuchverlagen sollte vorher genau überprüft werden. Meist landen die Daten in einem Adressgrab, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zu den geforderten Preisen steht.
Expertenrat zu diesem Thema erteilen bei der Handwerkskammer Holger Scheiding, Tel. 089 5119-160, E-Mail: holger.scheiding@hwk-muenchen.de, und Betty Leinert, Tel. 089 5119-162, E-Mail: betty.leinert@hwk-muenchen.de. Rechtsauskünfte sind für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer kostenfrei.