Der Zuschuss dient zur Deckung der Fixkosten, die im Zeitraum zwischen dem September 2020 und dem Februar 2021 infolge der Corona-Pandemie entstanden sind. Zuvor hatte ADX Energy von der österreichischen Regierung bereits eine Subvention in Höhe von 107.500 Euro erhalten. Sie war für die Bereitstellung von günstigen Darlehen in Höhe von 1,662 Millionen AUD gewährt worden.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel:
ADX Energy: Österreichische Regierung gewährt 782.157 Euro Unterstützung
Jetzt den GOLDINVEST-Newsletter abonnieren
Folgen Sie uns auch auf Youtube
Disclaimer Die AXINO Media GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.axinocapital.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzen sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der AXINO Media GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.
Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der AXINO Media GmbH und ihren Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34b WpHG und §48f Abs. 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass die AXINO Media GmbH und/oder deren Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Partner oder Auftraggeber, Aktien der ADX Energy Limited halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ein weiterer Interessenkonflikt besteht darin, dass zwischen der AXINO Media GmbH und der ADX Energy Limited ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag besteht. Demnach wird die AXINO Media GmbH entgeltlich für ihre Berichterstattung entlohnt. Die AXINO Media GmbH und deren verbundenen Unternehmen behalten sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens zu kaufen oder verkaufen.