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ViDA: Die digitale Revolution der Mehrwertsteuer in Europa

Die Europäische Union stellt die Weichen für ein modernes Mehrwertsteuersystem: Mit dem Gesetzespaket ViDA – VAT in the Digital Age will Brüssel die Umsatzsteuer an das digitale Zeitalter anpassen und Steuerbetrug wirksamer bekämpfen.

(PresseBox) (Essen, )
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2022 wurde ViDA am 11. März 2025 vom EU-Rat verabschiedet. Der Startschuss für einheitliche, digitale Prozesse ist gefallen – die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht allerdings noch aus.

Was ist ViDA?

ViDA ist ein umfassendes EU-Reformpaket zur Mehrwertsteuer, das einheitliche digitale Meldepflichten in allen Mitgliedstaaten vorsieht. Ziel ist es, Umsatzsteuerbetrug zu minimieren, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und einen digitalen Binnenmarkt zu stärken.

E-Rechnung wird Standard – verpflichtend ab 2030

Ein zentraler Bestandteil von ViDA ist die Einführung der elektronischen Rechnung als verpflichtender EU-Standard. Ab dem 1. Juli 2030 müssen Rechnungen an Geschäftspartner innerhalb der EU im strukturierten Format nach EN 16931 ausgestellt und übermittelt werden. Einige EU-Staaten nutzen diese Pflicht bereits für nationale Umsätze.

Neues Meldeverfahren ersetzt die Zusammenfassende Meldung

Ebenfalls ab Juli 2030 wird ein EU-weites elektronisches Umsatzsteuer-Meldesystem eingeführt. Unternehmen müssen dann relevante steuerliche Informationen zu grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb von zehn Tagen nach der Leistung elektronisch melden. Diese Daten laufen über nationale Plattformen und werden an das zentrale EU-System VIES (VAT Information Exchange System) weitergeleitet.

Die bisherige Zusammenfassende Meldung (ZM) entfällt.

Besondere Meldefristen für Gutschriften und Eingangsrechnungen
  • Gutschriften: Erfolgt die Abrechnung per Gutschriftsverfahren, müssen steuerrelevante Daten innerhalb von fünf Tagen gemeldet werden.
  • Eingangsrechnungen: Ob auch empfangene Rechnungen gemeldet werden müssen, entscheiden die Mitgliedstaaten individuell. In Deutschland ist hierfür eine Umsetzung ins nationale Recht erforderlich.
Deutschland plant eigenes System zur Betrugsbekämpfung

Das ViDA-Paket erlaubt den Mitgliedstaaten zudem, eigene Systeme zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug einzuführen. In Deutschland ist ein solches System bereits in Planung – die Einführung könnte zeitgleich mit ViDA ab 1. Juli 2030 oder auch früher erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Fazit:
Mit ViDA modernisiert die EU ihr Mehrwertsteuersystem grundlegend. Unternehmen in der EU müssen sich auf neue Pflichten einstellen – vor allem auf die verpflichtende elektronische Rechnung und digitale Meldeprozesse. Wer international tätig ist, sollte frühzeitig mit der Umstellung beginnen, um ab 2030 gesetzeskonform zu agieren.

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