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Mittelständischer Kabelverband FRK begrüßt die Abmahnung von Liberty Global

FRK bezeichnet die angebotenen „Zugeständnisse“ Malones im KBW-Übernahmeverfahren „reine Augenwischerei“ des von Mike Fries geführten Medienimperiums

(PresseBox) (Dresden, )
Mittelständischer Kabelverband FRK begrüßt die Abmahnung von Liberty Global und hofft, dass das Bundeskartellamt die Übernahme von Kabel Baden-Württemberg (KBW) durch Malone und Mike Fries verhindert

FRK bezeichnet die angebotenen „Zugeständnisse“ Malones im KBW-Übernahmeverfahren „reine Augenwischerei“ des von Mike Fries geführten Medienimperiums



“Die angeblichen Zugeständnisse Liberty Medias im Kartellverfahren zur völligen Übernahme von KBW, um die Untersagung durch das Kartellamt doch noch zu verhindern, sind reine Augenwischerei und Ausdruck der vergeblichen Hoffnung, das Kartellamt erkenne nicht die unveränderten Absichten Malones und von Mike Fries“, erklärte der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte heute am Rande einer Vorstandssitzung in Dresden.

Ein echtes Zugeständnis wäre die Technologieneutralität der verschlüsselten HD-Programme anstatt der verborgenen Hoffnung, die Marktteilnehmer würden schon nicht bemerken, dass die nächste Runde proprietärer Technik spätestens bei Abschaltung der SD-Verbreitung bei dann vermehrter Marktmacht anstehe, womit die digitale Selbstbestimmung der Kunden endgültig aufgehoben werde. Und dies möglicherweise erst genau mit dem Ablauf der 5-Jahresfrist.

Auch sei es sicherlich interessant, einmal die juristische Vertretung Malones in diesem Verfahren mit der anderer Regionalgesellschaften abzugleichen. Dann werde auch sofort erklärlich, warum einzelne Marktteilnehmer sich positiv zu der Übernahme äußerten und andere Verbände sich völlig neutral verhielten.

Solange die Bundesregierung und der heutige Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler die Absicht dessen Vorgängers im Amt, des heutigen Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, ein Entflechtungsgesetz auf den Gesetzgebungsweg zu bringen und durchzusetzen, weiterhin verzögerten und verwässerten, müsse den Weiterungen des gegenwärtigen Kabel- und Telekommunikationskartells frühzeitig entgegengetreten werden, erklärte der FRK-Vertreter.

Weder der „Verzicht“ auf Grundverschlüsselung, noch der auf eine Infrastrukturhegemonie bei den Gestattungsgebern, noch die Begründungen weiterer Absichten seien ein ehrliches Entgegenkommen. Einerseits werde weiterhin der Wettbewerb durch Angebotsdumping aufgrund wirtschaftlicher Skaleneffekte und Abschreibungsvorteilen durch bisherige Marktmacht gegenüber den unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreibern (uKNB) bedroht. Andererseits sei es bereits seit Jahren gängige Marktpraxis, dass die Infrastruktur nach Vertragsablauf in den Besitz der Gestattungsgeber übergehe. Insofern sei auch erkennbar, dass die Zugeständnisse einseitig auf die Deutsche Telekom AG zielten, um sie damit „heimzuholen in das Kartell der heuschrecklichen Infrastrukturbetreiber, was wiederum den Verzicht bzw. die Verwässerungsabsicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Entflechtungsgesetz“ erkläre, kommentierte Labonte.

Deshalb dürfe es nicht darum gehen, dem potentiellen Kartellbruder und Subventionsspezialisten DTAG die Netze von Unity Media und KBW zu öffnen. Vielmehr komme es darauf an, die Existenz der „Dritten Kraft im Kabelinfrastrukturmarkt“, also die Lebensfähigkeit des vorwiegend handwerklichen Mittelstands mit seinen rund 8.000 Unternehmen und den von diesen direkt versorgten rund 16.000.000 Kabel-TV- und Triple-Play-Kunden und damit wiederum von rund 32.000 Arbeitsplätzen mit ca. 2,32 Mrd. € Jahreswertschöpfung zu sichern. Dies gelte auch hinsichtlich der durch diesen Zusammenschluss existentiell bedrohten freiwilligen bzw. gemeinnützigen Bürgerinitiativen zur Breitband- und TV-Versorgung in ländlichen Räumen ebenso wie für die existentielle Bedrohung vieler (ca. 250) lokaler TV-Sender mit bundesweit mind. 2.500 festen und freien Mitarbeitern, denen schon heute existenzgefährdende Transportgebühren von den großen Kabelnetzbetreibern abverlangt würden.

Abschließend kündigte Labonte an, da sich an der Grundsituation nichts geändert habe, werde sein Verband nochmals dem Kartellamt eine kurze und präzise Stellungnahme zu diesem „Dokument der Missachtung des deutschen Wettbewerbsrechts und Verdummung des Marktes“ zuleiten und stehe dem Kartellamt auch weiterhin jederzeit für weitere Gespräche und Stellungnahmen zur Verfügung.




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