In Tat und Wahrheit sei nach Meinung des FRK-Sprechers jedoch festzuhalten:
Es handelt sich nach diesen Presseberichten um rund 280.000 Wohneinheiten und der „Kompromissvorschlag“ gelte bis zum 30. September 2012. Bis dahin könnten die Wohnungswirtschaften ihre Verträge mit dem angebotenen außerordentlichen Kündigungsrecht beenden. „Für wie dumm und gutgläubig hält der Unity Media-Chef die Mieter und Kunden von Unity Media und die übrigen Marktteilnehmer eigentlich?“, fragt Labonte daraufhin.
Er stelle deshalb für alle gutgläubigen Malonefans noch einmal ausdrücklich klar:
280.000 betroffene Wohnungen seien entweder nur 11,7% des Gesamtkundenbestands von Kabel Baden-Württemberg oder nur rd. 4,7% der Gesamtkunden von Unity Media und Kabel Baden-Württemberg (bei insgesamt 6 Mio. Einzelkundenverträgen). Auf das Kundenpotential bezogen atomisiere sich diese Prozentzahl noch weiter. Insofern bedeute dieses „Zugeständnis“ nichts anders als viel Dunst vom Nebelwerfer aus Denver und Köln.
„Genau so steht es um die Frage des außerordentlichen Kündigungsrechts“, führt der FRK-Sprecher weiter aus. Betrachte man die mit diesem Kartellentscheid betroffene Marktentwicklungsspanne von fünf Jahren, so sei die Zeitspanne bis September 2012 natürlich ein „gewaltiges Zugeständnis“ für Malone, aber für Otto Normalkunde nur Augenwischerei auf niedrigstem Niveau und deshalb bestenfalls ein Lock-Angebot zur Verführung des Kartellamts zu einer Fehlentscheidung.
Abschließend fügte Labonte hinzu: „Wir unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) gehen davon aus, dass bei einer Ablehnung des Zusammenschlussverfahrens Unity Media unter dem Zwang des Marktes – wie bereits von Kabel Baden-Württemberg praktiziert – die so genannte „Grundverschlüsselung“ der über Satellit frei verfügbaren SD-TV-Programme ohnehin aufgeben muss. Daher bleiben wir als uKNB bei unserer Ablehnung dieser Fusion und hoffen, dass das Kartellamt sich durch die PR-Kampagne nicht beeindrucken lässt und bei seiner Untersagungsankündigung bleibt.“
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