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13. Kabelkongress des FRK - Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen steht ganz im Zeichen der Zukunftsentwicklung und Sicherung der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) und ihrer rund 36.000 Arbeitsplätze

(PresseBox) (Lauchhammer, )
"Dieser Kabelkongress hat nicht nur erneut gezeigt und bewiesen, dass die uKNB preisgünstigere und kundenfreundlichere Partner der Verbraucher, Mieter und der Wohnungswirtschaft sind als die großen, monopolorientierten Regionalgesellschaften. Immerhin hat die Kabel Deutschland auch zuletzt wieder über einen erheblichen Schwund der von ihr direkt oder indirekt versorgten Haushalte berichtet. Vielmehr gestalten wir innovativ und zukunftsgerichtet die moderne Kabel- und Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland mit", erklärte Heinz-Peter Labonte, der heute erstmals in seiner neuen Funktion als FRK-Vorsitzender den Kongress leitete. Er verwies damit auch auf das anerkennende Grußwort von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle zu Kongressbeginn.

Während des traditionellen Pressegespräches am Rande des Kongresses wurden die zentralen, für die Existenz der uKNB im Wettbewerb mit den großen Netzbetreibern wichtigen Themen erläutert:

- Die Konsequenzen der Analogabschaltung zum 30. April 2012

In der zu diesem Thema veranstalteten Podiumsdiskussion wurde, ebenso wie in den zahlreichen Vorträgen und Workshops, deutlich, dass im Gegensatz zu den regionalen Großkabelnetzbetreibern (rGKNB) die uKNB für eine schnelle Ausrüstung der Haushalte ihrer Kabelkunden mit einfachen, nicht proprietären digitalen Empfangsgeräten eintreten. Eine Reanalogisierung der per Satellit in Zukunft nach dem 30.04.2012 nur noch digital verbreiteten Programme lehnt Labonte als "teures Verharren der KDG und ihrer Kartellbrüder und -schwestern in der Goldgräbermentalität ihrer meist internationalen Finanzinvestoren vor dem Ausbruch der Wirtschaftskrise" ab. Viel wichtiger sei es jetzt, unter Verzicht auf "Zwangsverschlüsselung" von Standard Digital- (SD) Programmen den Markt für die Zukunft der HD-Programme zu gestalten. Dabei sei es beschlossene Absicht des FRK, die digitale Selbstbestimmung von Kunden, Programmanbietern, Kabelnetzbetreibern, Industrie und Handel durchsetzen zu helfen. Deshalb müsse auch auf proprietäre, nur der Kartell- und Monopolbildung zulasten der Allgemeinheit dienende Praktiken verzichtet werden. Auch die Wohnungswirtschaft werde im Rahmen der Analogabschaltung erkennen, dass die Reanalogisierung die Investitionen in die Kopfstellen mitunter verdoppele, erwartet der FRK-Vorsitzende. Deshalb hätten sich die uKNB in den letzten Jahren mit ihren Gebühren für Satelliten- und Kabelempfang als erfolgreiche Konkurrenz der rGKNB durchgesetzt. Davon zeuge der Verlust von inzwischen weit über 3,7 Mio. der seit 2003 von internationalen Finanzinvestoren mittels KDG erworbenen ca. 12,5 Mio. Kabelhaushalte. Intelligente Geschäftsführer von Wohnungsgesellschaften vermieden schon lange die technische und inhaltliche Schaffung von breitbandigen Monopolstrukturen in ihren Wohnungsbeständen. Deshalb seien während des Kongresses auch vielfältige Wege zur Sicherung der digitalen Selbstbestimmung der Betroffenen aufgezeigt worden. Dies gelte für die Konzeption "Digitale Volksbox mit Zukunft (DiVomiZ)" oder "Digitale Selbstbestimmungsbox (DSB)" ebenso wie für die von anderen Austellern präsentierten Finanzierungsmodelle, neue Kopfstellentechnik, Modelle zur Selbstpaketierung von Programmen durch die uKNB oder neue Partner der uKNB bei der Breitbandversorgung, erklärte Labonte.

- Alternative Signallieferung

Des weiteren teilte der FRK-Sprecher mit, nach der Verabschiedung eines entsprechenden Antrags während der letzten Mitgliederversammlung sei der FRK inzwischen auf einem guten Weg, sich weiter von den "bisher als Zulieferer analoger TV-Signale fungierenden Kartellbrüdern und -schwestern der rGKNB" unabhängig zu machen. So seien sowohl Mitglieder des FRK als auch regionale Energieversorger mit ihren Verbundunternehmen wie auch große Telekommunikationsunternehmen daran interessiert, über entsprechende Kooperationen zu verhandeln und teilweise schon in Kooperationen erfolgreich aktiv. Labonte erwartet bis zur Analogabschaltung eine weitgehende Emanzipation der uKNB von den gRKNB.

- Allianz des FRK mit den lokalen TV-Sendern mit dem Ziel, diese an der Rundfunkgebühr zu beteiligen

Nicht nur während der Mitgliederversammlung, sondern auch in vielfältigen Gesprächen vor und während des Kongresses mit Vertretern der lokalen TV-Sender, u.a. der ARIS, dem BFN, dem BMF, sei deutlich geworden, dass bei der Umstellung der bisherigen Rundfunkgebühr für die Nutzung von Rundfunkgeräten (vulgo: GEZ-Gebühr) auf eine Haushaltsgebühr, auch die Beteiligung der lokalen und regionalen TV-Sender an dieser veränderten und offensichtlich höheren Gebühr vorzusehen sei. Labonte kündigte entsprechende Initiativen des FRK an. Danach soll gemeinsam mit den Verbänden der lokalen und regionalen TV-Anbieter eine entsprechende Aufklärungskampagne der Politik über die Parlamente in Kommunen und Ländern gestartet werden. Darüber werde während der parlamentarischen Beratung in den Länderparlamenten den Landtags- und Bundestagsabgeordneten die Bedeutung der rund 260 lokalen TV-Kanäle mit ihrer technischen Reichweite von über 18 Mio. Haushalten und damit rund 50% der bundesdeutschen TV-Haushalte verdeutlicht. So könnten auch die Kommunalvertreter in der innerparteilichen Diskussion unterstützt werden. "Denn diese Parlamentarier haben die Gefahr von publizistisch relevanten, lokalen und regionalen Monopolstrukturen für die Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit schon lange erkannt und wollen den Wettbewerb sichern", betonte Labonte. Bei der notwendigen Kampagne werde der FRK auch seine Vorschläge zur Organisation der Verwaltung und Verteilung der Gebührenbeteiligung über die Landesmedienanstalten präzisieren.

- Zahlung von Einspeisegebühren von in der VG-Media organisierten Privatsendern gefordert

Die Wettbewerbsverzerrung zulasten der uKNB gegenüber den rGKNB sei das zentrale Thema der Diskussionen während der Mitgliederversammlung am Vortag des Kongresses gewesen ebenso wie bei der Meinungsbildung während und am Rande des Kongresses, teilte der FRK-Sprecher mit. Die uKNB verlangten von den Urhebern und ihren Verwertungsgesellschaften endlich die Gleichbehandlung in Sachen Einspeisegebühren.

Deshalb habe er als Vorsitzender des FRK auch einen entsprechenden Brief an die Mitglieder der VG-Media geschrieben, der in der FRK-Mitgliederversammlung auf breite Zustimmung gestoßen sei. Diese Unterstützung durch die Mitglieder sei umso verständlicher, da die Mitglieder nicht nachvollziehen könnten, warum den rGKNB im Gegensatz zu den uKNB weiterhin mehr Einspeisegebühren gezahlt werden sollten als sie an Urheberrechtsgebühren an die Sender zahlen müssten. Schon in der Vergangenheit hätten Einnahmen der rGKNB von 60 Mio. € aus der Einspeisegebühr der Sender einer Zahlung von nur 40 Mio. € als Urheberrechtsabgaben gegenüber gestanden. Dem gegenüber seien bei den uKNB die zu zahlenden Urhebergebühren doppelt so hoch wie die Einspeiseentgelte.

"Mit der VG Media ist der Konflikt erst in den letzten drei Wochen aufgebrochen, weil bis dahin nicht klar war, ob der geltende Vertrag erneut stillschweigend verlängert wird. Erst aufgrund der Tatsache, dass RTL der VG Media die Zuständigkeit für die Vertretung ihrer Urheberrechte ab dem 01.01.2011 entzogen hatte und eine rechtliche Klärung offenbar vor Gericht anstrebt, versucht nun die VG Media, uns in ihrem juristischen Streit mit RTL vor ihren Karren zu spannen und ein Vertragsdiktat ohne

- Vorlieferantenlösung
- 75 WE-Grenze
- Verrechnung der Einspeisegebühren
- Mindestbemessungsgrenze
- Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

durchzusetzen", verdeutlichte Labonte im Pressegespräch in Leipzig. Der Beschluss des Vorstandes sei nur konsequent, als Reaktion jetzt die 38 TV- und 67 Radiomitglieder der VG Media aufzufordern, endlich auch eine adäquate Einspeisegebühr für die Durchleitung der Programme zu zahlen. Dies könne heute - im Gegensatz zu 2003 - mit dem FRK bzw. seiner Dienstleistungsgesellschaft als Beauftragte der FRK-Mitglieder mit ihren etwa 2,5 Mio. mit TV und Radio versorgten, zahlenden Kunden organisiert werden. Deshalb würden nunmehr pro nachgewiesenem Kunden monatliche Gebühren i.H.v. 0,02 € von TV-Sendern und 0,01 € von Radiosendern verlangt. Er sehe den Reaktionen und Verhandlungen mit großen Erwartungen entgegen, erklärte der FRK-Vorsitzende abschließend.
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