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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Eschersheimer Landstraße 61-63 60322 Frankfurt am Main, Germany http://www.fpsb.de
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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. begrüßt Gesetzesbeschluss der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Im Zuge der gegenwärtigen Finanzmarktkrise ist - verstärkt durch nahezu tägliche Medienberichte über Fehlberatungen und Vermögens- und Vertrauensverluste von Privatkunden - das Thema Beraterhaftung in den Fokus der öffentlichen Debatten gerückt.Dies hat dazu geführt, dass sich die Exekutiv- und Legislativorgane in Deutschland verstärkt mit dieser Thematik auseinandersetzen. Der am 03.07.2009 verabschiedete Gesetzesbeschluss erleichtert Verbrauchern die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus Falschberatung und wird vom FPSB Deutschland sehr begrüßt.

Die bislang gültige Gesetzeslage sah vor, dass Ansprüche von geschädigten Kunden aus Falschberatungen im Finanzdienstleistungsbereich gegen Berater lediglich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Beratung geltend gemacht werden können. Danach sind etwaige Ansprüche verjährt. Nach Einschätzung von Prof. Dr. Rolf Tilmes, CFP, Vorstand des FPSB, eine äußerst verbraucherunfreundliche Rechtslage, die durch den Gesetzesbeschluss zu Gunsten der Verbraucher verbessert werden soll.

"Damit beschreitet der Gesetzgeber einen dringend notwendigen und aus Sicht des FPSB Deutschland, einen längst überfälligen Schritt in Richtung von mehr Transparenz und Verbraucherschutz," so Tilmes weiter. "Wir fordern bereits seit 1997 wesentlich strengere Anforderungen, Qualitätsstandards und Haftungsregelungen in der Finanzberatung und Finanzplanung im Sinne des Verbraucherschutzes."

Bisher verjährten Haftungsansprüche gegenüber Finanzberatern nach drei Jahren, beginnend ab Erwerb des jeweiligen Finanzproduktes. Dies war insbesondere deshalb problematisch, da aufgrund des Langfristcharakters von Finanzanlagen und deren Immaterialität Kunden die Auswirkungen einer Fehlberatung häufig erst nach Ablauf der bisherigen Verjährungsfrist erkennen können. "Somit waren Kunden in der Vergangenheit regelmäßig auf das Wohlwollen bzw. die Kulanz von Banken und Finanzdienstleistern angewiesen, um ihre Ansprüche durchzusetzen", bemängelt Tilmes, "ein genau genommen unhaltbarer Zustand!".

Diesen finanzdienstleistungsspezifischen Eigenschaften wurde nun Rechnung getragen, indem die Ausnahmeregelungstatbestände für Verjährung im Bereich der Finanzdienstleistungen gestrichen und damit der allgemeinen, im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Verjährungsfrist von 10 Jahren, angeglichen wurden. Der vom deutschen Bundestag am 03.07.2009 verabschiedete Gesetzesbeschluss greift eine der zentralen Forderungen der im November 2008 veröffentlichten Studie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema "Anforderungen an Finanzvermittler - Mehr Qualität, bessere Entscheidungen" in Hinblick auf eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung der Beraterhaftung auf.

Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. begrüßt als nationale Zertifizierungs- und Überwachungsorganisation für die international anerkannten Zertifizierungen Certified Financial Planner (CFP®) im Bereich der Finanzplanung sowie Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®) im Bereich der Vermögensnachfolgeplanung die regulatorischen Bestrebungen in Richtung von mehr Verbraucher- bzw. Anlegerschutz, Qualität und Transparenz im Finanzdienstleistungssektor. Der FPSB Deutschland tritt seit seiner Gründung im Interesse der Verbraucher für die Etablierung und Sicherstellung von Beratungsqualität auf hohem Niveau mittels national und international anerkannten Zertifizierungsstandards ein:Auf der Grundlage des CFP-Berufsbildes, der Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) und der Berufsgrundsätze des FPSB Deutschland gelten für CFP und CFEP bereits seit 1997 höchste verbindliche Qualitätsanforderungen, deren Durchsetzbarkeit bei Verstößen durch eine verbindliche Ehrengerichtsbarkeit gewährleistet wird. Im Zuge dieses Verfahrens wird jedes verbandsinterne und -externe Fehlverhalten eines Verbandsmitglieds durch ein Ehrengremium des FPSB Deutschlands im Rahmen eines Schieds- oder Ehrengerichtsverfahrens sanktioniert. Das Ehrengericht kann von jedem durch einen CFP bzw. CFEP beratenen Kunden angerufen werden. CFP und CFEP unterstellen sich damit im Interesse ihrer Kunden bereits seit langem einem deutlich über den bis heute erreichten gesetzlichen Mindestanforderungen und der allgemeinen aktuellen Marktpraxis liegenden Regelwerk. Dieser verbandsinterne Reglementierungskanon stellt die professionelle und transparente Erbringung von Finanz- und Erbschaftsplanung im allgemeinen Kundeninteresse sicher und zeigt einmal mehr den Qualitätsführungsanspruch der CFP und CFEP im Finanzdienstleistungsbereich auf.

Darüber hinaus hat der FPSB Deutschland lange bevor 2007 durch die Versicherungsvermittlerrichtlinie vergleichbare Anforderungen an Versicherungsvermittler gestellt wurden, durch enge Kooperation mit führenden Versicherungsgesellschaften eine umfassende Vermögensschadenhaftpflichtpolice für CFP und CFEP konzipiert, um damit proaktiv ein höheres Schutzniveau im Finanzdienstleistungssektor realisieren zu können.

Der FPSB Deutschland freut sich daher, dass nun auch durch den Gesetzgeber verbraucherfreundlichere Standards branchenweit realisiert worden sind.

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. als Zertifizierungsorganisation für CFP und CFEP in Deutschland erarbeitet die Standards für die finanzplanerische Beratung und deren Umsetzung, entwickelt und überprüft die Ausbildungsregeln, zertifiziert zum Certified Financial Planner sowie zum Certified Foundation and Estate Planner und führt ein über das Internet zugängliches Register aller deutschen CFP und CFEP. Gleichzeitig überwacht der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. die laufende Fort- und Weiterbildung der CFP und CFEP, welche Voraussetzung für die im 2-Jahres-Rhythmus stattfindende Re-Zertifizierung ist. Er fungiert weiterhin als Prüf- und Begutachtungsstelle für die Zertifizierung zum "DIN-geprüften privaten Finanzplaner".

Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. ist Mitglied im Financial Planning Standards Board Ltd., dem weltweiten Zusammenschluss aller nationalen CFPOrganisationen.

Weitere Informationen erhältlich unter www.fpsb.de

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